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GesetzeslückeRichterbund fordert Klarheit für Palliativärzte

Der Deutsche Richterbund fordert juristische Klarheit für Palliativmediziner. Die Ärzte können gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, wenn sie todkranken Patienten Medikamente geben.

Nach Mitteilung der Deutschen Palliativ Stiftung vom Mittwoch unterstützt der Richterbund deren Forderung nach einer Gesetzesänderung in einem Schreiben an die Bundesministerien für Justiz und Gesundheit. Eine Lücke in der ambulanten Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Patienten müsse geschlossen werden. Palliativmediziner betreuen Menschen mit unheilbaren oder fortschreitenden Erkrankungen sowie deren Angehörige. Der Richterbund schrieb zu der "derzeit unbefriedigenden Rechtslage": Dass Ärzte, die sich dem Wohl ihrer Patienten verpflichtet fühlen, in die Gefahr gebracht werden, gegen Gesetzesvorschriften zu verstoßen, erscheine stark verbesserungswürdig.

Im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist festgelegt, dass nur Apotheker Schmerzmittel nach Verordnung des Arztes abgeben dürfen. Dieser Grundsatz stellt die Palliativmediziner aber vor ein Dilemma: Entweder die Ärzte machen sich strafbar, weil sie bei Notfällen außerhalb der Apothekenöffnungszeiten gegen das BtMG verstoßen, oder wegen Körperverletzung - weil sie den Leidenden nicht helfen. Solche Fälle kämen im Jahr mindestens 10.000 Mal in Deutschland vor.

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