Die Richter gaben nach Mitteilung vom Montag Eilanträgen mehrerer Gastronomen statt, die gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt hatten. Das Gericht will jetzt prüfen, ob unter anderem in kleinen Kneipen und Wasserpfeifen-Cafés zunächst weiter geraucht werden darf oder deren Betreiber für die Einbußen entschädigt werden müssen.
Der saarländische Landtag hatte im Februar auf Betreiben der Grünen ein Gesetz mit einem generellen Rauchverbot verabschiedet.


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