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MK-Kliniken AGSieg gegen Team Wallraff

Erneut musste der Sender RTL wegen seiner Berichterstattung über die MK-Kliniken AG eine juristische Niederlage hinnehmen. Die Zivilkammer 24 des Landgerichtes Hamburg untersagte dem Privatsender, falsche Behauptungen des "Teams Wallraff" über die MK-Kliniken AG und das mit ihr verbundene Pflegeheim Amarita Oldenburg zu verbreiten. Auch unzulässige Verdachtsberichterstattung über die MK-Kliniken AG und eine weitere ihrer Einrichtungen wurde verboten.

RTL hatte mit seinem "Team Wallraff" in den vergangenen Monaten drei Mal über die MK-Kliniken AG und dazugehörige Unternehmen berichtet. Jedes Mal hatte sich das Unternehmen gegen die ihrer Meinung nach unfaire und falsche Berichterstattung zur Wehr gesetzt. Zum zweiten Mal hat nun ein Gericht eine ohne mündliche Verhandlung ergangene und dementsprechend nicht mit Gründen versehene mehrseitige Verfügung gegen RTL erlassen. Der dritte Bericht ist noch Gegenstand eines Klageverfahrens.

Anlass der jüngsten einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Hamburg war ein Beitrag in der RTL-Extra-Sendung vom Dezember vergangenen Jahres. In der Sendung wurde behauptet, in einem Pflegeheim der Marseille-Kliniken sei so wenig Essen ausgegeben worden, dass Bewohner unterernährt gewesen seien. Auch wurde der Verdacht erweckt, dass aufgrund der "Team Wallraff"-Sendung der Verpflegungsschlüssel erhöht worden sei. Diese und weitere Äußerungen wurden von der Pressekammer des Hamburger Landgerichtes verboten, nachdem die MK-Kliniken AG glaubhaft gemacht hatten, dass die Vorwürfe nicht stimmen. Die MK-Kliniken AG, früher Marseille-Kliniken AG, ist ein Betreiber von Pflegeheimen und Einrichtungen für betreutes Wohnen für Senioren im gesamten Bundesgebiet.

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