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Ohne Geld keine Krebs-OperationStar-Chirurg Broelsch zu Haftstrafe verurteilt

Im Prozess um einen der größten Medizinskandale Deutschlands hat das Landgericht Essen am Freitag den Star-Chirurgen Prof. Christoph Broelsch (65) zu drei Jahren Haft verurteilt.

Nach Ansicht der Richter hatte der Transplantationsmediziner unter anderem von Krebspatienten die Zahlung "freiwilliger Spenden" an die Essener Uniklinik gefordert. Nur dann hätten die Todkranken damit rechnen können, frühzeitig und durch ihn persönlich behandelt zu werden. Die Gesamt-Spendensumme betrug über 150.000 Euro.

Nach Ansicht der Richter hat sich der frühere Chefarzt des Essener Universitätsklinikums der Steuerhinterziehung, Bestechlichkeit, Nötigung und des Betruges schuldig gemacht. Die Richter waren nach sechsmonatiger Verhandlungsdauer davon überzeugt, dass die Erklärung des Angeklagten, die Patienten hätten die Spenden freiwillig und aus Dankbarkeit geleistet, "nichts mit der Realität zu tun hat".

Vielmehr habe Broelsch den Kassenpatienten klar gesagt, dass er ihnen ohne Spende keinen schnellen Operationstermin anbieten könne. "Er hat schwer kranken Menschen ein Bett auf seiner Privatstation verkauft, nachdem er zuvor die Operation als dringend nötig dargestellt hatte", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmidt in der Urteilsbegründung. In einem Fall soll der Professor sogar einen bereits auf dem OP-Tisch liegenden Mann gefragt haben: "Was hatten wir noch mal vereinbart - 4.000 oder 5.000 Euro?"

Im Fernsehen statt im OP

Darüber hinaus verurteilten die Richter den Arzt auch wegen Abrechnungsbetruges. In mehreren Fällen habe er Privatpatienten seine hohen Chefarzt-Honorare in Rechnung gestellt, obwohl er die entsprechenden Operationen nicht selbst durchgeführt hatte. Zum Zeitpunkt der Eingriffe befand sich der Chirurg bei Aufzeichnungen von Fernsehsendungen, bei Vorträgen oder Kongressen im Ausland.

Broelsch selbst, der auch Leibarzt des früheren Bundespräsidenten Johannes Rau war, hatte im Prozess lediglich einige Fälle der Steuerhinterziehung eingeräumt. Dafür hatten seine Verteidiger maximal eine Geldstrafe für angemessen gehalten. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen sogar vier Jahre Haft und ein dreijähriges Berufsverbot gefordert. Als Konsequenz des Urteils wird der Angeklagte seine Pensionsansprüche als Beamter verlieren.

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