Die Deutsche Hospiz-Stiftung kritisiert das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Sterbehilfe massiv. "Dieses Sterbehilfeurteil bewirkt fatale Folgen auf das Leben von schwerstkranken Menschen", erklärte Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Patientenschutzorganisation, am Sonntag. Der Grundsatz "Im Zweifel für das Leben" sei vom BGH "zum Sterben verurteilt" worden.
Brysch bemängelte, dass das Gericht keine "klareren Kriterien" zur Ermittlung eines mutmaßlichen Patientenwillens formuliert habe. Ohne diese Kriterien blieben Behandlungsfragen "der Willkür von Ärzten und Angehörigen überlassen". Der BGH hatte am Freitag entschieden, dass die Behandlung eines unheilbaren Patienten abgebrochen werden dürfe, wenn er sich zuvor in diesem Sinne geäußert habe. Auch bei bewusstlosen Patienten sei allein deren mutmaßlicher Wille entscheidend (Az. 2 StR 454/09). Das Gericht sprach einen Anwalt vom Vorwurf des versuchten Totschlags frei, der seiner Mandantin geraten hatte, den Ernährungsschlauch ihrer seit Jahren im Wachkoma liegenden Mutter zu durchtrennen.
Die Deutsche Hospiz-Stiftung bemängelte, dass der "mutmaßliche Wille" von Patienten ohne die Vorgabe klarer Kriterien "nur zweifelhaft" zu ermitteln sei. Im konkreten Fall habe der Ermittlung des Patientenwillens keine schriftliche Erklärung zugrunde gelegen, sondern ein Gespräch zwischen Mutter und Tochter. Beiläufige Bemerkungen dürften nicht dieselbe Rechtsverbindlichkeit entfalten, wie nach reiflicher Überlegung und fachkundiger Beratung verfasste schriftliche Entscheidungen. Der Wille des Patienten dürfe nicht "zum Spielball der Interessen und Meinungen Dritter" werden, so Brysch.
Weitreichende Konsequenzen des BGH-Urteils sehen auch Politiker verschiedener Parteien. SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles und der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), sagten der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung", sie begrüßten das Urteil, es dürfe aber keinen "Automatismus" für andere Fälle nach sich ziehen. Im Zweifel müsse immer "für das Leben" gelten, sagte Nahles. "Und es gilt stets die strikte Grenze: Keine aktive Sterbehilfe als Dienstleistung."
Bosbach sagte, im konkreten Fall sei es darum gegangen, den Willen des Patienten zu respektieren, Leiden in aussichtsloser Lage nicht zu verlängern. Anders sei es, wenn nach einer ärztlichen Therapie Heilungschancen bestünden. "Ärzte, Angehörige und der Betreuer werden in solchen Fällen abwägen müssen: Trifft das, was der Patient mündlich oder schriftlich geäußert hat, auf seine konkrete Situation zu?" Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte der Zeitung: "Sterben lassen ist keine strafbare Handlung, wenn sie dem erklärten Willen des Patienten entspricht."



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