"Das Sozialgericht (SG) Dresden hat das Universitätsklinikum der Technischen Universität Dresden bei dem Versuch gestoppt, mit einem Trick zusätzliche Gelder aus der vertragsärztlichen Gesamtvergütung abzuschöpfen", schreibt die "Ärzte Zeitung". Weiter heißt es in der Zeitung:
"Nach dem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil darf das Klinikum Laborleistungen nicht an ein eigenes MVZ ausgliedern und dort gesondert abrechnen. Das Uniklinikum ist mit mehreren Polikliniken und Institutsambulanzen im Rahmen von Forschung und Lehre zu ambulanten Behandlungen ermächtigt. Zudem ist sie Träger eines MVZ mit zwei Allgemeinmedizinern und einem Laborarzt.
Aus der Abrechnung des MVZ kürzte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) im zweiten Quartal 2005 im Wege der sachlich-rechnerischen Richtigstellung sämtliche Laborleistungen, die das MVZ auf Überweisung der Uniklinik erbracht hatte - 1825 Leistungen beziehungsweise 33.700 Euro. Dies hatte zuvor der KV-Vorstand beschlossen, um so den "massiven Eingriff in die Gesamtvergütung" zu unterbinden. Die Verlagerung der Laborleistungen sei missbräuchlich."


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