Das Landgericht Mönchengladbach sprach den 54-Jährigen wegen zweifacher Körperverletzung mit Todesfolge, zwei fahrlässigen Tötungen und 21 Fällen von Körperverletzung schuldig. Zusätzlich zur Haftstrafe darf er seinen Beruf vier Jahre lang nicht ausüben.
Der Mediziner hatte unter anderem Zitronensaft als Desinfektionsmittel an frisch operierten Patientenwunden eingesetzt und gesunde Organe entnommen.


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