Der VAD begrüßt den Austritt von CC Pharma GmbH mit sofortiger Wirkung. Die CC Pharma GmbH kommt mit der Kündigung einem Ausschluss aus dem Verband zuvor, der Thema einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 09.01.2012 gewesen wäre. Hintergrund sind einzelne Geschäftspraktiken der CC-Pharma GmbH, die gegen die allgemeinen Grundsätze der Arzneimittelimporteure Deutschlands verstoßen.
Zu den Grundsätzen des Arzneimittelimports und damit aller VAD-Mitglieder in Deutschland gehört, dass importierte Arzneimittel für die Krankenkassen zu Einsparungen führen sollen und deshalb günstiger sein müssen als die Originalpräparate. Das drückt sich auch in Paragraf 129 SGB V aus, wonach Apotheken verpflichtet sind, Importarzneimittel abzugeben, wenn diese unter Berücksichtigung aller zu gewährenden gesetzlichen Abschläge 15 Prozent oder mindestens 15 Euro günstiger sind als die Originalarzneimittel.
"Diesem fundamentalen Kernwert aller VAD Mitglieder ist die CC Pharma GmbH nicht länger gefolgt. So bietet das Unternehmen Importarzneimittel an, die nach ihrem in der Apothekensoftware hinterlegten Verkaufspreis der Apotheke günstiger erscheinen als das Original, tatsächlich für die Krankenkasse aber teurer sind.
Somit ist das eigentliche Ziel und der Sinn von Importarzneimitteln, nämlich Einsparungen zu erzielen, konterkariert", teilt der Verband mit. Geschädigt würden ebenfalls die abgebenden Apotheken, die nichts ahnend und unverschuldet einem erhöhten Risiko der Retaxierung ausgesetzt werden. "Damit ist die CC Pharma GmbH für den VAD als Mitgliedsunternehmen nicht länger tragbar", heißt es in einer Mitteilung.


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