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Beide Seiten hätten sich auf die Erhöhung des sogenannten Basisfallwerts um rund 90 auf nun 3528,65 Euro geeinigt. Der Wert bildet für alle Krankenhäuser im Land die Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen. Er bestimmt maßgeblich, wie viel Geld ein Krankenhaus für seine Leistungen von der Krankenkasse erhält.
In Sachsen-Anhalt werden den Angaben zufolge in 48 Krankenhäusern mehr als 600 000 Patienten pro Jahr stationär behandelt. Für sie gebe es in diesem Jahr ein Landesbudget von rund 2,2 Milliarden Euro. Das Sozialministerium habe die Vereinbarung von der Krankenhausgesellschaft und der Krankenkassen zum 1. März genehmigt.





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