Kassen umgehen Gesetzesänderung
Als Gegenmaßnahme und zum Vertrauensschutz der Krankenhäuser ist in dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zum PpSG unter anderem eine Verkürzung der Verjährungsfrist für Forderungen und insbesondere für Rückforderungen von Krankenkassen von vier auf zwei Jahre vorgesehen. Trotzdem halten die Kassen an ihrer Vorgehensweise fest und versuchen, noch vor Inkrafttreten des Gesetzes vor Jahren gezahlte Gelder zurück zu holen. Bundesgesundheitsminister Spahn hat erst kürzlich in seiner Rede zur Eröffnung der Messe „Medica“ am 12. November in Düsseldorf das Verhalten der Krankenkassen mit den Worten „Irrsinn, Starrsinn, Wahnsinn“ kommentiert und gesetzgeberische Konsequenzen angedroht.
Die Handhabe für die Rückverrechnungen liefert den Krankenkassen das sogenannte Aufrechnungsprinzip, welches die Verbände der Kliniken seit Jahren beklagen und welches auch mit dem neuen Gesetz unverändert geblieben ist. Einige Kassen haben auch beim Ortenau Klinikum die Möglichkeit der Aufrechnung genutzt und auf BSG-Urteile gestützte vermeintliche Ansprüche für die Jahre 2014 bis 2016 kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist schlicht selbst vollstreckt. Das Defizit des Ortenau Klinikums wird sich aufgrund der ungerechtfertigten Bereicherung deutlich erhöhen. Zudem muss das Geld in hunderten von Fällen auf dem Klageweg wieder in mehrjährigen Verfahren zurückgeholt werden. Nicht nur die Gerichte werden damit überlastet, auch der interne Verwaltungsaufwand sowie die Kosten für Rechtsanwälte steigen exorbitant an.
Entgegen allgemeinem Rechtsverständnis
Um diese „skandalöse Praxis“ zu verdeutlichen, wählt Geschäftsführer Christian Keller ein für jeden nachvollziehbares Beispiel seines Kollegen Armin Müller von den Kliniken des Landkreises Lörrach: „Stellen Sie sich vor, eine Kommune hat die zulässige Geschwindigkeit auf einer Straße von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde gesenkt und bittet im Nachhinein alle Nutzer der Straße zur Kasse, weil sie die neu geltende Höchstgeschwindigkeit jahrelang überschritten haben“, so Keller. Dieses Vorgehen würde jeder Bürger als nicht legitim empfinden, da es im allgemeinen Rechtsverständnis unüblich ist, Urteile rückwirkend anzuwenden.
Die beabsichtigte Gesetzesänderung von Gesundheitsminister Spahn zur Entlastung der Kliniken sei zwar im Grundsatz richtig, führe aber kurzfristig zu verheerenden Folgen aufgrund einer bewussten Umgehung der Krankenkassen, so Keller. „Wenn die Krankenkassen diese Verrechnungspraxis kurzfristig auch auf andere Bereiche anwenden, werden sie die Defizite der Kliniken sprunghaft erhöhen, massive Liquiditätsprobleme der Kliniken verursachen und damit letztlich die Gesundheitsversorgung ihrer eigenen Versicherten gefährden.“







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