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InteressensgruppierungNeue Kooperationsgemeinschaft unternehmensnaher Krankenkassen auf Bundesebene

Die Spitzenorganisationen von Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und der Knappschaft haben ihre bisherige Zusammenarbeit in der politischen Interessenvertretung auf Bundesebene vertraglich geregelt.

Die Kooperationsgemeinschaft unternehmensnaher Krankenkassen verfolgt damit das Ziel, ihre gemeinsamen Interessen im Rahmen der gesundheitspolitischen Meinungs- und Willensbildung auf Bundesebene zu bündeln. Sie repräsentieren mit dieser Kooperation rund ein Drittel des Marktes der Gesetzlichen Krankenversicherung. Anknüpfend an die bereits geübte Praxis in den Gremien auf Bundesebene wird ein arbeitsteiliges Vorgehen in allen relevanten Themen- und Aufgabenfeldern organisiert und etabliert. Für die anstehenden Aufgaben der Weiterentwicklung unseres Gesundheitswesens bieten sie den politischen Entscheidungsträgern sowie den übrigen Wettbewerbspartnern konstruktive Zusammenarbeit an.

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