
Die Selbstverwaltung schafft mit der erzielten Vereinbarung die notwendige Rechtsbasis für das Jahr 2018 für die konkreten Budgetvereinbarungen der Akutkrankenhäuser in Berlin. Damit haben Krankenhäuser und Krankenkassenverbände in Berlin jetzt Planungssicherheit für die medizinische und pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Das Ergebnis schafft Klarheit für die Finanzierung und Abrechnung von Krankenhausleistungen in der Region. Der neue Landesbasisfallwert kommt ab 1. Januar 2018 zur Abrechnung. Der Landesbasisfallwert bildet die Grundlage für die Abrechnung der DRG-Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups) und bestimmt wesentlich die Höhe der Krankenhausbudgets.





Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen