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Mit Interoperabilität in die ZukunftStandardisierte Daten werden die Gesundheitsversorgung verändern

Titelbild Whitepaper Interoperabilität Deloitte

Der Gesundheitsmarkt verändert sich radikal! Er wird wesentlich datengetriebener und patientenzentrierter. Austausch und Analyse von Gesundheitsdaten werden in Zukunft nicht nur einer massiven Verbesserung der Pandemiebekämpfung und Patientenversorgung dienen, sondern auch die Möglichkeiten für zusätzliche Use-Cases und Geschäftsmodelle eröffnen. Wer das erkannt hat, weiß: ohne Interoperabilität wird es in Zukunft nicht gehen.

Eine ganzheitliche und unmittelbare Einsicht in alle relevanten Gesundheitsdaten eines Menschen, welche zur Vorsorge, Therapie und Versorgung benötigt werden, ist innerhalb und vor allem zwischen Sektoren – trotz allen technischen Fortschritts – im deutschen Gesundheitsweisen derzeit nur bedingt möglich. Um die Bedürfnisse der steigenden Erwartungen von Menschen sowie des Gesundheitssystems zu bedienen, bedarf es Technologien, die Daten interoperabel austauschen und zusammenführen.

Die technischen Voraussetzungen für den intersektoralen Datenaustausch sind durch offene, internationale Standards und Profile (z.B. HL7, FHIR, DICOM und IHE) durchaus gegeben. Das deutsche Gesundheitswesen war jedoch bisher zurückhaltend in deren konsequenten Anwendung, insbesondere auch verursacht durch die föderale Struktur und die bestehenden Sektorengrenzen. Durch einrichtungsbezogene, unterschiedlich ausgeprägte Entwicklungen von proprietären Systemen und individuell realisierten,  technischen Standards, können die allgemeinen Standards als Grundlage der Interoperabilität nicht effektiv angewendet werden. Dass es auch anders gehen kann, sehen wir im internationalen Vergleich: Deutschland hängt momentan auf Ebene des Digitalisierungsgrades im Gesundheitswesen weit hinter anderen Ländern zurück.

Durch aktuelle regulatorische Vorgaben müssen nun aber z. B. stationäre Leistungserbringer Maßnahmen bzgl. Interoperabilität mit Nachdruck umsetzen (unter anderem in den Fördertatbeständen 2-6 des KHZG). Dies bedeutet für  diese Gesundheitseinrichtungen einen erheblichen Aufwand, der nur in Teilen durch die veranschlagten Fördersummen gedeckt wird. Bereits jetzt ist klar, dass Folgekosten nach den Förderzeiträumen entstehen werden und hierfür Business Cases oder andere Finanzierungsmodelle zur Deckung künftiger Kosten notwendig sind.

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