Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, das am 23. Juli 2015 in Kraft trat, hat die Bundesregierung den Innovationsfonds ins Leben gerufen. In den dann folgenden Monaten wurden zahlreiche Fragen der Ausführung geklärt, der beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) angesiedelte Innovationsausschuss und ein Expertenbeirat ins Leben gerufen. Nach derzeitigem Stand (März 2016) wird der Innovationsfonds frühestens im April 2016 erste Förderbekanntmachungen veröffentlichen. Antragsabgaben könnten im Frühsommer möglich sein, erste Projekte dann nach der Vergabeentscheidung im September, im besten Fall im Oktober 2016, starten.
Auch wenn immer noch einige Rahmenbedingungen unklar sind, etwa zum Ausschreibungsrecht, bereiten sich zahlreiche Akteure mit Hochdruck auf die Schlussphase der Antragstellung vor. Da mit dem Antrag wichtige Vorentscheidungen auch für die Durchführung und Evaluation der eigentlichen Projekte getroffen werden, ist es wichtig, den Blick schon jetzt auch auf diese wichtigen Faktoren für ein erfolgreiches Projekt zu richten.
Eine Herausforderung stellt die hohe Komplexität der Projekte dar. Der Weg von der Projektidee bis zu einer erfolgreichen Umsetzung in der Regelversorgung führt über vier Schritte (siehe Abbildung 1). Der Rollout in der Regelversorgung ist derzeit noch nicht absehbar.
Projektantragsphase
Jedes Projekt beginnt mit der Auswahl der richtigen Ideen, die auf strukturierte Weise entwickelt, bewertet und gefiltert werden. Dabei sollte auch überprüft werden, ob sie dem Stand der Wissenschaft entsprechen und sich durch nationale oder internationale Modellprojekte eine begründbare Hypothese zu den möglichen Effekten aufstellen lässt. Anschließend werden die Ideen in der Projektierung bis zur Antragsreife weiterentwickelt. Die schwierigsten Aufgaben hierbei sind nach unserer Erfahrung folgende: die präzise Beschreibung der angestrebten Verbesserung, denn neben neuen Strukturen und Prozessen müssen auch die erwarteten Ergebnisse benannt werden, ferner die Ermittlung des optimalen Projektumfangs – ausreichend groß für die Evaluation, aber zugleich nicht unbeherrschbar – sowie die exakte Definition von Kosten und Nutzen. Da die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Regelversorgung bei der Auswahl sicher informell mit bedacht werden, empfehlen wir, mindestens ein ausgewogenes Verhältnis von Kosten und erwarteten Einsparungen anzustreben. Aufgrund der hohen Komplexität ist es ratsam, auch alle übrigen Projektakteure rechtzeitig mit einzubeziehen und die technische Vernetzung zu planen. Dies gilt auch für Evaluationsexperten, um frühzeitig die Möglichkeit von Erfolgsmessungen zu überprüfen. Die wesentlichen Herausforderungen in der Erstellung von Anträgen sind in Abbildung 2 zusammengefasst.
Den Abschluss der Projektantragsphase bildet die Erstellung und Einreichung der eigentlichen Antragsunterlagen. Dies muss angesichts des stark formalisierten Antragsverfahrens mit besonderer Sorgfalt erfolgen.
Projektmanagement in der Durchführung
Bisher richtete sich der Fokus der meisten Akteure auf die Projektanträge. In diesen Anträgen werden zugleich aber Rahmenbedingungen für das Projektmanagement gesetzt, die im Vorhinein bedacht werden müssen. Die meisten Versorgungsprojekte werden ein gutes Projektmanagement benötigen. Neben der Verwaltung eines umfangreichen Budgets müssen viele Projektpartner mit zum Teil sehr unterschiedlichen Positionen und Erfahrungen ausbalanciert werden. Eine kontinuierliche interne und externe Kommunikation ist folglich die (oft unterschätzte) Voraussetzung für einen erfolgreichen Projektverlauf. Nur so lassen sich die Interessen aller Beteiligten verbinden, Informationen zu Terminen, Projektfortschritt oder Zwischenergebnissen austauschen oder Konflikte managen. Außerdem ist die Einhaltung und ständige Kontrolle der komplexen Zeitplanung für eine effektive Zusammenarbeit besonders wichtig. Gleichzeitig müssen bei Bedarf Anpassungen des Projektansatzes möglich sein (Krisen- und Änderungsmanagement). Das Projektmanagement überwacht außerdem den Mittelabfluss oder kritische Pfade im Ablauf.
Evaluationskonzept
Die projektbegleitende und abschließende Evaluation ist Voraussetzung, um Fördermittel aus dem Innovationsfonds zu erhalten – und eines der wichtigen Auswahlkriterien. Dabei hat der Gesetzgeber die maßgeblichen Fragestellungen bereits skizziert: Inwieweit werden Qualität und Effizienz der Versorgung verbessert?
Werden vorhandene Defizite behoben beziehungsweise vermindert? Oder lassen sich die Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt auf andere Regionen und Indikationen übertragen? Antworten aus diesen Fragen müssen aussagekräftige Begleitstudien auf Basis solider Daten liefern.
Erwartungen an den Fonds
Die Erwartungen an den Fonds sind hoch. Im besten Fall bringt er Muster guter Versorgung hervor, die sich auf die praktische Anwendung verallgemeinern lassen. Schon heute ist erkennbar, dass die verschiedenen Konzepte mit unterschiedlichen Fragestellungen ähnliche Lösungen für eine gute Versorgung entwickeln werden. Kann der Innovationsfonds also erreichen, woran viele Initiativen zuvor scheiterten? Er bringt zahlreiche gute Ideen wieder in die Diskussion und lenkt erneut die Aufmerksamkeit auf bessere Versorgungsprozesse. Inwiefern der enge institutionelle Rahmen und das strikte Bewertungsschema die Kreativität am Ende einschränken, bleibt abzuwarten. Aber auch später ist noch viel Zusammenarbeit aller Akteure erforderlich, damit der Innovationsfonds die Regelversorgung tatsächlich verbessern kann.


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