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BarrierefreiFehlerquelle Tür

Behindertengerecht oder barrierefrei zu bauen, beinhaltet sehr viel mehr, als ein Behinderten-WC und einen barrierefreien Zugang zum Gebäude anzubieten. Die seit zwei Jahren gültige DIN 18040 für barrierefreies Bauen erörtert, wie Gebäude beschaffen sein müssen, damit sie nicht nur für Rollstuhlfahrer, sondern auch für seh- und hörbehinderte Menschen ohne fremde Hilfe nutzbar werden.

Dazu gilt es vor allem, das Zwei-Sinne-Prinzip zu berücksichtigen. Das heißt: Informationen für die Gebäudenutzung, die warnen, der Orientierung dienen oder leiten sollen, müssen sichtbar- und hör- oder fühlbar vermittelt werden. Sprechende Aufzüge oder mit Leitsystemen in Blindenschrift versehene Handläufe beispielsweise erleichtern sehbehinderten Menschen, sich in einem Gebäude zurechtzufinden. Hörbehinderte Gebäudenutzer sollen durch Signalleuchten auf Gefahren hingewiesen werden, ... Leider wüssten Planer und Architekten oft nicht, wie sie die DIN 18040 auslegen und in die Praxis umsetzen sollen, um das Schutzziel der Barrierefreiheit auch tatsächlich zu erreichen, monierte der Architekt Olaf Thies auf einer Fortbildungsveranstaltung der FKT-Regionalgruppe Ostwestfalen-Lippe. Glasflächen durch eine kontrastreiche Gestaltung für sehbehinderte Menschen sichtbar zu machen, sei so ein neuralgischer Punkt. Eine weitere schier unerschöpfliche Fehlerquelle seien darüber hinaus die Türen:

Öffnen und schließen
„Karussell- und Pendeltüren, wie sie auch im Krankenhaus immer wieder anzutreffen sind, sind kein barrierefreier und damit als einziger Zugang zu einem Gebäude ungeeignet“, betonte Thies. „Von den vielen Menschen, die mit einem Rollator oder im Krankenhaus auch mit Gehhilfen unterwegs sind, mal abgesehen, wie soll sich ein Blinder in einer Karusselltür zurechtfinden? Dem bringt auch ein Behindertentaster überhaupt nichts?“ Gebäudeeingangstüren sollten deshalb als Drehflügel- oder Schiebetür vorzugsweise automatisch öffnen und schließen. Auch Türen als Bindeglied und Schnittstelle von einem Raum zum anderen können (möglicherweise zum unüberwindbaren) Hindernis werden. Die DIN 18040 hält dazu fest: „Türen müssen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und sicher zu passieren sein.“ Das sei nicht nur für behinderte Menschen, sondern auch für den Workflow in den Krankenhäusern unerlässlich, meinte Thies und leitete damit zur nächsten Problematik über: Türen, die im Alltag nicht behindern, im Brandfall aber zuverlässig schließen sollen, um eine schnelle Ausbreitung von Rauch und Feuer zu verhindern. Natürlich sei es für die Gebäudenutzer angenehm, möglichst viele Türen zu automatisieren. Doch das kostet Geld. Die Folge: Noch immer erleichtern sich Krankenhausmitarbeiter die Arbeitsroutine, indem sie die schweren Rauchabschnitts- und Brandschutztüren mit völlig unzulänglichen Mitteln offenhalten: Mit dem berühmt-berüchtigten Keil oder mit Ketten, die in die angrenzende Wand eingehängt werden.

„Die Keile müssen weg! Sie sind Hilfeschreie der Gebäudenutzer“, lautete Thies’ zentrale Botschaft auf der mit 26 Teilnehmern sehr gut besuchten Veranstaltung. Dazu müsse man keineswegs jede Tür automatisieren. Es gebe auch günstigere, effiziente, unter Planern aber leider vielfach nicht bekannte Alternativen. Die Minimallösung – ein speziell auf die DIN 18040 optimierter Türschließer mit entsprechender Gleitschiene – ist schon für rund 200 Euro zu haben. Die Türkomfortstufe Nummer zwei – Feststellanlagen zum Offenhalten, zu denen auch der Freilauftürschließer gehört (hierbei verhält sich die Tür im Routinebetrieb wie eine normale Zimmertür, im Brandfall jedoch schließt sie selbsttätig), – kostet rund 1.000 Euro pro Tür. Die Feststellanlage und der dazugehörige Rauchmelder müssten allerdings monatlich überprüft, einmal im Jahr müssten darüber hinaus vorgegebene Wartungsmaßnahmen durchgeführt werden. Diese Leistung werde in aller Regel vergeben. Nur rund zwei von zehn Krankenhäusern betreiben den Aufwand, eigene Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Der Königsweg wären freilich Automatiktüren für rund 3.500 Euro. Zumindest in den Fluren sollten diese zwingend zum Einsatz kommen.

Feststellvorrichtungen richtig installieren
Bei der Installation von Feststellvorrichtungen passieren nicht selten Fehler, die sie von Anfang an unwirksam machen: Immer wieder würden die Rauchmelder, die nur funktionieren, wenn sie von Rauch durchströmt werden, so angebracht, dass sie im Brandfall zwar vom Rauch umwabert, aber eben nicht durchströmt werden können. Mitunter werden die Rauchmelder auch in Zwischendecken untergebracht. Dort seien sie für die geforderte monatliche Prüfung nur schwer zugänglich. Die fast zwangsläufige Folge: Die Prüfungen fallen unter den Tisch. Damit sie während der Bauarbeiten nicht verschmutzen, sind die Rauchmelder mit einer Schutzkappe versehen. Manchmal werde vergessen, diese abzunehmen, so dass eine für viel Geld installierte Anlage letztendlich von Anfang an nicht funktionieren könne. Umgekehrt werde die Schutzkappe manchmal auch zu früh abgenommen. Die Rauchmelder verschmutzen und sind damit schon defekt, wenn sie in Betrieb gehen. Falsche Kabelführungen sowie außerdem Feststellanlagen, die nicht zum geforderten Öffnungswinkel passen, sind weitere Fehlerquellen, die eindrucksvoll zeigen: Schon allein das Thema Türen ist im Zusammenhang mit der angestrebten Barrierefreiheit ein unerschöpfliches.

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