Erst im Mai hat das Bundeskabinett die neue Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie beschlossen, die WHO plant einen gemeinsamen Aktionsplan und auch auf dem letzten G7-Gipfel standen multiresistente Erreger auf der Tagesordnung. Umso mehr erstaunt es, dass es gerade in Krankenhäusern offenbar unterschiedliche Auffassungen zum Vorgehen gegen Erreger wie den Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) gibt. So weicht der Klinikkonzern Helios beim Umgang mit MRSA-Patienten von Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts (Krinko) ab.
Die Empfehlungen der Krinko reichen von regelmäßiger Händedesinfektion bis hin zur strikten Isolierung von MRSA-Patienten. Kliniken sollten sie entweder in Einzelzimmern unterbringen – oder zusammen mit anderen positiven MRSA-Patienten. Zumindest in Niedersachsen aber werden Helios-Patienten, die sich mit dem multiresistenten Keim angesteckt haben, nicht durchgängig von anderen Patienten isoliert. Das brachten Recherchen des NDR-Magazins „Hallo Niedersachsen” ans Tageslicht. In einem Informationsblatt von Helios zu MRSA heißt es dazu: „Die räumliche Isolierung kann bei geringem Infektionsrisiko aufgehoben werden, zum Beispiel bei MRSA nur in einer Wunde, die durch einen Verband gut abgedeckt ist.” Das Vorgehen verteidigte Karin Schwegmann, leitende Hygienefachärztin der Helios Region Niedersachen, vor laufender Kamera: „Wenn jemand nur eine nasale Kolonisation hat, der Patient also nicht infiziert, sondern nur in der Nase mit MRSA besiedelt ist, muss der Patient nicht zwingend isoliert werden.” Man habe damit „im Grunde gute Erfahrungen gemacht”. Bei den nicht-infizierten Patienten sei anschließend getestet worden, ob es zu einer Infektion gekommen sei. Die Ergebnisse seien nicht auffällig gewesen.
Krinko-Empfehlungen sind bindend
Das bringt Klaus Dieter-Zastrow, Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene, in Rage: „Man ist völlig fassungslos. Denn eigene Erfahrungen spielen hier keine Rolle. Wir reden hier darüber, dass es ein saftiger Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz ist.” Es sei „grob fahrlässig”, andere Patienten mit bereits infizierten Patienten in ein Zimmer zu legen. Für ihn sind die Krinko-Empfehlungen bindend. Das sieht Axel Kramer, Direktor des Instituts für Hygiene und Umweltmedizin in der Universitätsmedizin Greifswald, ähnlich. „Allein die Einhaltung der Krinko-Empfehlungen gewährt die Umsetzung des aktuellen Wissenstands und gehört damit zum Grundvorgehen.” Für ihn ist die gemeinsame Unterbringung von MRSA-Trägern und nicht-besiedelten Patienten mit einem unkontrollierbaren Übertragungsrisiko verbunden. Schließlich können die Keime die gesamte Körperoberfläche kolonisieren und über die Hände direkt weiterverbreitet werden. Auch auf Oberflächen wie Lichtschaltern oder Türklinken können die Bakterien wochenlang überleben. „Aufgrund des primären Standorts in der Nase kann bei Schnupfen auch die Weiterverbreitung über die Luft erfolgen”, betont Kramer. Bei einem Nachweis von MRSA in der Nase und Mundhöhle steht für ihn daher fest, dass Patienten isoliert werden müssen.
Ausnahmen in Einzelfällen
Trotzdem hält es der Hygiene-Experte für möglich, das Übertragungsrisiko auch in einem Mehrbettzimmer gering zu halten – allerdings nur dann, wenn sich die MRSA-Erreger ausschließlich in einer Wunde befinden, die abgedeckt werden kann. Dabei seien aber strenge Regeln zu beachten. So müsse der betroffene Patient über die Schutzmaßnahmen aktenkundig aufgeklärt werden, zum Beispiel über die Kontaktvermeidung zu anderen Patienten und die Nutzung einer eigenen Toilette. Auch der Bettnachbar benötige dann eine Aufklärung über den Selbstschutz. Weiterhin führt Axel Kramer aus, dass in diesem Fall das Bett des MRSA-Patienten für das Personal sichtbar zu kennzeichnen und mit einem Händedesinfektionsmittelspender auszustatten ist. Bei einem direkten Kontakt zum Patienten müsse zudem auch das Personal entsprechend Schutzkleidung tragen.
Trotzdem sind solche Maßnahmen selbst bei geringem Ansteckungsrisiko für Kramer eine Ausnahmesituation. Sie sollten nur in Anspruch genommen werden, wenn es gar nicht anders geht. Das scheint bei Helios Niedersachsen der Fall zu sein.




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