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Digitale-Versorgung-GesetzErste Anträge zur Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis eingegangen

Seit Mittwoch können Hersteller von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) einen Antrag zur Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen. 14 Mitglieder des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV) haben den Start gemacht.

Zwei Personen begutachten die Auswertung einer Gesundheitsapp auf dem Smartphone.
DragonImages/stock.adobe.com
Symbolfoto

„Wir rechnen damit, dass mittelfristig ein großer Teil unserer Mitglieder einen Antrag zu Aufnahme einer DiGA in das DiGA-Verzeichnis stellen werden. Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte können somit in Zukunft hoffentlich aus einer Vielzahl an digitalen Lösungen wählen, die die Versorgung verbessern und gleichzeitig effizienter machen”, sagte Daniel Nathrath, Vorsitzender des SVDGV. Auf seiner Website aktualisiert der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung fortlaufend die Liste seiner Mitgliedsunternehmen, die erklärt haben, in der ersten Phase eine DiGA einzureichen.

Der Antrag zur Aufnahme in das BfArM-Verzeichnis ist der erste Schritt, damit die jeweilige DiGA zukünftig im Rahmen der Regelversorgung erstattet werden kann. Im weiteren Verfahren prüft das BfArM innerhalb von 90 Tagen die Herstellerangaben zu den geforderten Produkteigenschaften – vom Datenschutz bis zur Benutzerfreundlichkeit. Zudem steht die Prüfung eines durch den Hersteller beizubringenden Nachweises an, der die mit der DiGA realisierbaren positiven Versorgungseffekte bestätigt. Die Apps, die das Verfahren durchlaufen, unterliegen somit einem nachgewiesenen Qualitätsstandard.

Mit der andauernden Corona-Krise haben digitale Lösungen in Deutschland in den vergangenen Monaten einen zusätzlichen Schub erhalten. „Die Pandemie hat dazu geführt, dass Gesundheitsinstitutionen wie Patientinnen und Patienten verstärkt digitale Anwendungen nachfragen. Es wird Zeit, dass diese Nachfrage der Patientinnen und Patienten auch in der Regelversorgung bedient wird. Das DVG ist hierfür ein erster wichtiger Schritt, dem zukünftig weitere Folgen müssen. Wir stehen nach wie vor ganz am Anfang einer dringend notwendigen Digitalisierungsoffensive für das deutsche Gesundheitswesen”, so Nathrath weiter.

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