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ApothekenNeue Refinanzierungsvereinbarung für Telematik-Infrastruktur

Die 19 000 Apotheken in Deutschland können dank einer neuen Refinanzierungsvereinbarung für die Telematik-Infrastruktur ab sofort die notwendige Hardware bestellen, um E-Medikationspläne und E-Rezepte für ihre Patienten bearbeiten zu können.

Auf einem animierten Smartphone liegen verschiedene Medikamente und Tabletten.
Viperagp/stock.adobe.com
Symbolfoto

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einigten sich auf eine neuen Refinanzierungsvereinbarung für die Telematik-Infrastruktur (TI), nachdem der vorherige Vertrag aus dem Jahr 2018 aus formaljuristischen Gründen nicht in Kraft getreten war. „Die Apotheker begrüßen die baldige Anbindung an die Telematik-Infrastruktur, die eine bundeseinheitliche und sichere Verbindung zwischen Heilberuflern sowie einen echten Mehrwert für Patienten schafft“, sagt Dr. Hans-Peter Hubmann, Stellvertretender DAV-Vorsitzender. „Die Finanzierung durch die Krankenkassen ist gesichert, aber nun müssen auch die Hersteller die notwendigen E-Health-Konnektoren auf den Markt bringen, die das Herzstück für die sichere Vernetzung darstellen.“ Die Details zur Bestellung und Abrechnung aller TI-Komponenten erhalten die Apotheken von ihren jeweiligen Landesapothekerverbänden. Die Abwicklung der Kostenerstattung erfolgt über den Nacht- und Notdienstfonds des DAV.

Die Vereinbarung regelt die Erstattung der Kosten, die dem Apothekeninhaber durch die Einführung und den Betrieb der TI entstehen. Dazu gehören ein Internetanschluss, eine Institutionskarte (SMC-B), ein Heilberufsausweis (HBA), ein Konnektor (inkl. VPN-Zugangsdienst), stationäre und mobile Kartenterminals sowie ein Update für das Apothekenverwaltungssystem (AVS). Während die Finanzierungsvereinbarung nur für den schon seit 2016 definierten E-Medikationsplan gilt, kann der Konnektor mit einer Erweiterung für das E-Rezept ab 1. Januar 2022 weiterverwendet werden. Laut Gesetz ist die Anbindung der Apotheken an die TI bis 30. September 2020 vorgesehen, doch da bislang noch keine E-Health-Konnektoren zugelassen sind, sondern nur VSDM-Konnektoren, die ein Update benötigen, kann dieser Stichtag nicht von allen Apotheken erreicht werden. Bereits begonnen hat die Ausgabe von Institutionskarten (SMC-B), die als Schlüssel der Apotheken zur TI fungieren, und von Heilberufsausweisen (HBA), personenbezogenen Sichtausweisen für Apotheker im Scheckkartenformat. Verantwortlich dafür sind die Landesapothekerkammern.

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