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Deep Dive DigitalSo wird Digitalisierung zum Erfolgsfaktor

Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz und das Digital-Gesetz sollen die Grundlagen für eine erfolgreiche Digitalisierung im Gesundheitswesen schaffen. Was sich das BMG im Detail von beiden Gesetzen verspricht, erläutert Dr. Susanne Ozegowski in ihrer Kolumne.

Dr. Susanne Ozegowski
Thomas Ecke/BMG
Dr. Susanne Ozegowski leitet seit April 2022 die Abteilung „Digitalisierung und Innovation“ im Bundesgesundheitsministerium (BMG).

„The computer age can be seen everywhere but in productivity statistics.“ Das auf Nobelpreisträger Robert Solow zurückzuführende Bonmot von 1987 hat eine jahrzehntelange Debatte um das sogenannte Produktivitätsparadoxon ausgelöst. Damit wird das Phänomen beschrieben, wonach kein positiver Zusammenhang zwischen IT-Investitionen und der Produktivität zu bestehen scheint. Exemplarisch für dieses Paradoxon steht eine Arbeit von Stephen Roach (1991), der die Produktivität von Wissens- und Industriearbeitern miteinander verglichen hat. Während die Produktivität von Industriearbeitern im betrachteten Zeitraum um fast zwanzig Prozent stieg, verminderte sich die Produktivität von Wissensarbeitern im selben Zeitraum um knapp sieben Prozent – bei gleichzeitig ganz erheblichen Investitionskosten für die IT der Wissensarbeiter.

Auch heute wird durch Entscheidungsträger vielfach die Frage gestellt, ob sich eine IT-Investition „lohnt“. Dabei schwingt zu oft der Zweifel mit, ob die Gelder in der IT wirklich gut aufgehoben sind. Wichtig ist, dass der Erfolg durch Digitalisierung nicht allein dadurch entsteht, dass ein Computer angeschlossen, ein Hardware-System aufgestellt oder ein Software-System in Betrieb genommen wird. Eine erfolgreiche Digitalisierung setzt voraus, dass sich die IT in die Prozesse einer Organisation möglichst gut integriert.

„ePA für alle“ wird zentrale Daten-Plattform 

Daher müssen wir hier und heute die Grundlagen schaffen. Ausgehend von der Digitalisierungsstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit, die im zweiten Halbjahr 2022 unter Beteiligung vieler Akteure erarbeitet wurde, sind jetzt zwei daraus entwickelte Gesetze in der parlamentarischen Abstimmung: das Gesundheitsdatennutzungsgesetz und das Digital-Gesetz. Ein zentrales Vorhaben beider Gesetze ist es, die „elektronischen Patientenakte für alle“ zu DER Plattform zu entwickeln, um relevante Daten zentral und hochsicher sowohl für die Versorgung jedes Patienten verfügbar zu machen als auch diese zu Forschungszwecken zur Verfügung zu stellen.

Nicht interoperable IT-Systeme dürfen zukünftig nicht mehr im Markt verwendet werden.

Grundlage der zunehmenden Vernetzung bleibt die Interoperabilität – d.h. eine gemeinsame Sprache und auch gemeinsame Datenmodelle für die IT. Dafür gibt es ab dem kommenden Jahr mit dem Kompetenzzentrum für Interoperabilität den zentralen Akteur für Interoperabilität im Gesundheitswesen, welches verbindliche Interoperabilitäts-Regeln festlegen, prüfen und zertifizieren darf. Nicht interoperable IT-Systeme dürfen zukünftig nicht mehr im Markt verwendet werden – damit wird Interoperabilität endlich verbindlich. Mit dem Recht auf Interoperabilität schaffen wir zudem einen Anspruch, damit Versicherte ihre Daten auch erhalten – und zwar in einer Form, die es ihnen ermöglicht, sie digital zu verwenden. Interoperabilität bietet aber nicht nur den Versicherten einen Mehrwert: Auch Leistungserbringer sollen ihre eigenen Versorgungsdaten nutzen können, sei es für die Forschung, sei es zur Qualitätssicherung.

Interoperabilität wird verbindlich

Darüber hinaus zeigen zu viele Diskussionen, dass noch immer Unsicherheit darüber besteht, unter welchen Bedingungen Gesundheitsdaten in die Cloud dürfen. Das stellen wir klar. Ebenso legen wir verbindliche Anforderungen an die Informationssicherheit fest, damit Daten dort bleiben, wo sie hingehören.

Das kann nur ein Anfang sein; wir werden die Regelungen zukünftig weiterentwickeln – vor allem mit Ihrer Unterstützung. Damit wir unserem Ziel näherkommen, einem digital vernetzten Gesundheitswesen, das für die Menschen da ist.

Transparente Anforderungen an Cloud-Nutzung und Informationssicherheit

Und falls doch noch jemand zweifelt: Neuere Untersuchungen beweisen, dass sehr wohl ein positiver Zusammenhang zwischen IT-Investitionen und (Unternehmens-)Erfolg liegt. Allerdings zeigt sich der Erfolg einer Investition erst nach bis zu drei Jahren – sofern der Zusammenhang erkannt wird. Denn zu häufig wird ein Erfolg zu Unrecht nicht auf eine frühere IT-Investition zurückgeführt, sondern auf ganz andere Faktoren.

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