


Die neuen TI-Anwendungen sollen die Patientenversorgung verbessern und die Arbeitsabläufe in den Praxen sowie zwischen medizinischen Einrichtungen erleichtern. Einige dieser Anwendungen sind für den Patienten freiwillig, zum Beispiel die elektronische Patientenakte, der elektronische Medikationsplan und das Notfalldaten-Management.
Weitere Mehrwertanwendungen:
Elektronischer Medikationsplan (eMP)/Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)
Der eMP wird über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) aufgerufen. Der Patient bekommt eine Übersicht über alle verordneten Medikamente und Ärzte können den Plan für die Therapieentscheidung und -überprüfung heranziehen.
Notfalldaten-Management (NFDM)
Informationen wie Diagnosen oder Medikationen zu einem Versicherten werden auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgelegt, sodass Ärzte diese in einem medizinischen Notfall abrufen können. Vor Erstellung eines Notfalldatensatzes muss der Arzt die medizinische Notwendigkeit prüfen, den Patienten aufklären und dessen Einwilligung einholen.
Elektronische Patientenakte (ePA)
Mit der ePA können gesundheitsbezogene Daten zwischen dem Patienten und denjenigen, die an seiner medizinischen Behandlung beteiligt sind, ausgetauscht werden. Dazu gehören Arzt-, Psychotherapeuten und Zahnarztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser. Ab 01. Januar 2021 wird die ePA von den gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten angeboten. Der Patient hat die Kontrolle darüber, ob er eine ePA nutzt, welche Dokumente er darin hochladen möchte und wem er Zugriffsberechtigungen erteilt.
Kommunikation Leistungserbringer (KOM-LE)
Diese Fachanwendung der TI wird als Standardverfahren zur Übermittlung medizinischer Dokumente im Gesundheitswesen entwickelt. Dabei handelt es sich um die vertrauliche und integritätsgeschützte Kommunikation zwischen Leistungserbringern, medizinischen Institutionen und Kostenträgerorganisationen innerhalb der TI.
E-Rezept (eRP)
Ärztliche Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel sollen in elektronischer Form erstellt, über die TI übermittelt und ausgegeben werden können.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Ab 2023 soll die neue Regelung in Kraft treten, wonach Praxen eine digitale AU an die Krankenkasse des Versicherten übermitteln können. Der Arbeitgeber wird dann über die Krankenkasse informiert.
TI-Schnittstelle in iMedOne®
„Die fachliche Auseinandersetzung mit dem Wesen der Mehrwertdienste ist der wichtigste erste Schritt einer Klinik in Richtung der neuen Mehrwertanwendungen. Darauf aufbauend folgen die Entwicklung eines technischen Verständnisses, die Prüfung der Finanzierungsregelung und eine Prozessanalyse. Hierfür bieten wir entsprechende Expertise. Insbesondere für iMedOne® ist bereits eine passende Schnittstelle verfügbar. Übrigens ist iMedOne® mit jedem am Markt erhältlichen Konnektor kompatibel“, erläutert TI-Experte Dirk Hoffmann von Telekom Healthcare Solutions.

