Bis dahin müssen niedergelassene Ärzte Kartenterminals im Einsatz haben. Außerdem müssen sie ihre Praxis-IT für das Einlesen der Karte aktualisieren. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung geeinigt. Laut der Vereinbarung sollen die Kassen die Pauschalen für die Kartenterminals im zweiten und dritten Quartal dieses Jahres erstatten. "Regional können die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassen auch schon früher mit der Erstattung beginnen", erklärte der KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller.
"Mit der Vereinbarung ist die Grundlage für die Ausgabe der neuen Karten geschaffen ? nun sind Ärzte, Zahnärzte und Industrie am Zuge, die Praxen rechtzeitig mit den Lesegeräten auszustatten", sagte Doris Pfeiffer vom GKV-Spitzenverband.
Für stationäre Lesegeräte stehen 355 Euro, für die Installation 215 Euro und für mobile Lesegeräte 280 Euro bereit. Die Preise orientieren sich dabei an der aktuellen Marktlage. Da es mittlerweile mehr Anbieter entsprechender Geräte gibt, sind die Preise insgesamt gesunken.
Die EGK gilt damit ab dem vierten Quartal 2011 neben den bisherigen Krankenversicherungskarten als Versicherungsnachweis. Erst ab 2013 werden die Kassen ausschließlich die EGK ausgeben ? vorausgesetzt, dass Ärzte und Zahnärzte zuvor ausreichend mit Kartenterminals ausgestattet sind. Darüber wollen die Vertragspartner nach Abschluss des Basis-Rollouts entscheiden.


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