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GBA-BeschlussBVITG als Spitzenorganisation anerkannt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat den Bundesverband Gesundheits-IT (BVITG) als eine maßgebliche Spitzenorganisation der Medizinproduktehersteller gemäß SGB V anerkannt.

Damit gehört der Verband nun zu dem Kreis der zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten Spitzenorganisationen der Medizinproduktehersteller, denen vor abschließenden Entscheidungen des GBA über die Richtlinien nach §§ 135, 137c und 137e SGB V Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist. "Konkret geht es darum, dass wir mit unserer Expertise immer dann gefragt sind, wenn der GBA Richtlinien über die Bewertung und Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden erlässt, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts beruht," so Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des BVITG.

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