Die Umschreibung der EFA-Spezifikation in eine Version, die weitgehend auf IHE-Standards aufsetzt, ist ein Gemeinschaftsprojekt des Vereins Elektronische Fallakte, des Bundesverbands Gesundheits-IT (BVITG) und IHE Deutschland. Auf der conhIT 2013 in Berlin wurde die EFA Spezifikation 2.0 heute offiziell vorgestellt. Alle drei Aktenansätze, die jeweils unterschiedliche vernetzte Versorgungsszenarien adressieren, sind nun technisch kompatibel. Die Idee sei, dass ein Patientenakten-Provider künftig auf derselben technischen Plattform je nach Bedarf der Kunden unterschiedliche Aktenlösungen anbieten kann, so Lowitsch. Damit können die Provider ganz unterschiedlichen Vernetzungsanforderung gerecht werden, ohne Insellösungen anbieten zu müssen.
Zustimmung zur elektronischen Fallakte kommt auch von den niedergelassenen Ärzten, die in vernetzten regionalen Versorgungsszenarien eng mit den Krankenhäusern zusammenarbeiten. So hat der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung beschlossen, elektronische Fallakten, die den Spezifikationen des EFA-Vereins entsprechen, im sicheren Netz der KVen zur einrichtungsübergreifenden Kommunikation zu empfehlen.


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