Damit sollen Behandlungen in ländlichen Regionen ermöglicht werden, auch wenn Arzt und Patient nicht an einem Ort sein können. Wie die Kommission in Brüssel mitteilte, stehe die Förderung mit den EU-Beihilfevorschriften in Einklang, da sie die medizinische Versorgung für die Bürger zugänglicher mache, ohne dabei den Wettbewerb zu verzerren. Den Angaben zufolge will der Freistaat über fünf Jahre zehn Millionen Euro für das Projekt bereitstellen.


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