Der jetzt verpflichtende Implantatpass enthält neben dem Patientennamen und dem Datum der Implantation Details des implantierten Medizinprodukts wie etwa den genauen Typ und die Seriennummer. Das betrifft Knie- oder Hüftendoprothesen, aber auch Herzschrittmacher, Stents oder Brustimplantate. "Zwar haben durch EndoCert zertifizierte Kliniken Implantatpässe für Endoprothesen schon zuvor ausgestellt", so Holger Haas, Vorsitzender der Zertifizierungskommission EndoCert der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC). Dennoch sei es wichtig, dass dies nun auch gesetzlich verankert sei.
Daten müssen digital aufbewahrt werden
Denn der Pass und die Dokumentation der Implantate böten entscheidende Vorteile für die Patientensicherheit, so Haas, Chefarzt am Zentrum für Orthopädie, Unfallchirurgie und Sportmedizin des Gemeinschaftskrankenhauses Bonn. "Neu ist etwa, dass die Kliniken verpflichtet sind, die Daten digital aufzubewahren und diese auf Anfrage innerhalb von drei Tagen zu ermitteln." So können sie etwa bei Rückrufaktionen von Herstellern oder einer notwendigen Korrektur schneller als bisher allein anhand der Chargen- oder Seriennummer oder des Implantat-Typs betroffene Patienten ausfindig machen.
Die Qualität des künstlichen Gelenkersatzes wird hierzulande bereits durch das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) erfasst und hat sich durch das Zertifizierungsverfahren für behandelnde Kliniken, EndoCert, bereits deutlich verbessert.


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