"Die Fehlerkultur in den Kliniken ist ganz unterschiedlich", sagt Armin Gärtner, Sachverständiger für Medizintechnik. Er wird aktiv, wenn Patienten in Verbindung mit medizintechnischen Geräten zu Schaden kommen oder sterben. Allerdings habe der Gesetzgeber, so Gärtner, für viel Unklarheit gesorgt. "Die Verantwortung verlagert sich zusehends auf die Klinikbetreiber", erklärt er. Eine Klinik muss bei einem Vorfall für den medizinischen Teil der bürgen, Betreiberverantwortung nennt sich das. Oft werden die Kliniken dieser Verantwortung nicht gerecht. Doch, so unterstreicht Gärtner, daraus lass sich den Kliniken kein pauschaler Vorwurf machen. Erst der Wegfall bisher verbindlicher Regeln wie zum Beispiel die Unfallverhütungsvorschriften schuf die kritische Grauzone, in der es nun sinngemäß heißt, dass jeder Betreiber selber ermitteln muss, wo und welche Gefährdungen vorliegen. Auch das Patientenrechtegesetz liefert wenig Klarheit. "Es besagt, dass jedes Krankenhaus sichere Systeme betreiben soll und somit auch Risikomanagement machen muss", kommentiert Gärtner.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Kliniken bekommen immer mehr Pflichten im Risikomanagement, doch häufig fehlt den Verantwortlichen die genaue Kenntnis darüber. Zum Teil wissen die Kliniken nicht, was sie tun müssen, zum Teil wollen sie es nicht wissen, vermutet Gärtner. "Und über allem schwebt die Frage: Müssen wir wirklich diesen Aufwand betreiben oder geht es nicht auch günstiger?" Selbst wenn sich ein Betreiber alle Mühe gibt: "Ob sein System richtig ist, sagt ihm verlässlich erst ein Jurist nach einem Schadensfall", berichtet Gutachter Gärtner.


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