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Elektronische GesundheitskartePraxistest der Notfalldaten beginnt

Ärzte aus der Region Münster und Umgebung werden ab Juni für rund 4000 Patienten Notfalldatensätze anlegen. An dem sechsmonatigen Test nehmen 32 Hausärzte und Internisten sowie Kollegen der Uniklinik Münster teil. Das Projekt soll klären, ob die Anlage von Notfalldaten unter realen Bedingungen funktioniert.

Der Test läuft mit Blick auf die Einführung der Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte. Ab dem 1. Januar 2018 sind sie gesetzlich vorgeschrieben und stehen anschließend jedem gesetzlich Versicherten zur Verfügung. „Um zukünftig Akzeptanz für die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte zu erreichen, muss diese Anwendung praktikabel sein, also im medizinischen Alltag den Bedürfnissen der Ärzteschaft und der Patienten entsprechen”, sagt Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekamme: „Das wollen wir mit dem Pilotprojekt NFDM-Sprint sicherstellen.”

Die Bundesärztekammer verantwortet als beauftragter Gesellschafter der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) die Entwicklung des Notfalldaten-Managements (NFDM). „Eine gute Anwendung wird nur dann gelingen, wenn sie zusammen mit ärztlichen Kollegen entwickelt wird”, betont Bartmann.

Bis zum Projektstart werden die Uniklinik Münster und der westfälische Hersteller von Arztsoftware, InterData Praxiscomputer GmbH, als Auftragnehmer der gematik die Projektteilnehmer schulen und die Praxis-IT vorbereiten. Die wissenschaftliche Begleitung des Projekts übernehmen der Lehrstuhl für Gesundheitsmanagement der  Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und die Westfälische Wilhelms-Universität zu Münster.

Der Begriff Notfalldaten-Management (NFDM) steht für den Umgang mit Informationen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgelegt werden und den Behandelnden in einer medizinischen Notfallsituation weiterhelfen. Im NFDM wird unterschieden zwischen dem Notfalldatensatz (NFD) mit notfallrelevanten medizinischen Informationen und dem Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) des Patienten.

Beide werden künftig auf der eGK getrennt voneinander gespeichert und lassen sich im Notfall auch separat lesen. Der NFD kann zum Beispiel Angaben zu Diagnosen, Medikation oder Allergien enthalten, der DPE Hinweise zum Aufbewahrungsort etwa einer Patientenverfügung. Der Patient entscheidet, ob er einen NFD für sich anlegen lässt. Im Notfall können Ärzte oder Notfallsanitäter diese Informationen unter Nutzung ihres elektronischen Heilberufeausweises auch ohne zusätzliche Einwilligung des Patienten lesen.

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