Laut der Verfügung, die dem Online-Dienst "heise online" vorliegt, dürfen die Kartenlesegeräte für die elektronische Gesundheitskarte (EGK) nur in einer kontrollierten Einsatzumgebung aufgestellt werden, in der sie nicht länger als 30 Minuten unbeaufsichtigt sind. Weiter heißt es auf "heise online": "Lesegeräte, über die ein Arzt mit der qualifizierten elektronischen Signatur des Heilberufeausweises seine Unterschrift etwa für Arztbriefe abgibt, dürfen nur so installiert sein, dass sie unter der 'dauerhaften alleinigen Kontrolle' des Arztes stehen."
Mit Beginn der Kartenausgabe im Oktober 2011 müssen Ärzte und Krankenhäuser Lesegeräte in ihrer Praxis installiert haben, die die neuen Karten auslesen können. Die Geräte sind mit holografischen Siegeln beklebt und mit Öffnungs- und Durchbruchssicherungen versehen. Trotzdem dürfen die Geräte laut der Verfügung des BSI nicht länger als 30 Minuten unbeaufsichtigt sein. "Kann ein 'kontrollierter 30 Minuten-Bereich' nicht garantiert werden, müssen die Terminals alle 30 Minuten auf Unversehrtheit kontrolliert werden", schreibt "heise online". Weiter schreibt der Nachrichtendienst auf seiner Webseite:
"Das BSI sieht die Sicherheitsvorschrift in einer inoffiziellen Stellungnahme als unproblematisch an, da etwa ein Empfangstresen in einer Arztpraxis kaum 30 Minuten unbeaufsichtigt sei. Ärzte und besonders Krankenhausbetreiber meinen, dass es durchaus Stationen gibt, in denen Terminals längere Zeit unbeaufsichtigt sind, zum Beispiel nachts. Es könne nicht sein, 'Kartenterminals an Patientenaufnahmeplätzen für Zeiten außerhalb der Regeldienstzeit mit einer Aufsichtskontrollkarte zu versehen, in die bei konsequenter Umsetzung alle 30 Minuten eine Aufsicht vermerkt wird', heißt es in einem heise online vorliegenden Protestschreiben der Deutschen Krankenhausgesellschaft."


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