
Am 20. Januar 2022 einigten sich der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. (VPKA) und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) im zweiten Verhandlungstermin auf einen neuen Entgelttarif für Ärztinnen und Ärzte in den vom VPKA vertretenen Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen. Der neue Entgelttarif tritt rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Kernpunkte des Entgelttarifvertrags
Die Tarifeinigung sieht die Zahlung einer Corona- Sonderzahlung in Höhe von je 1500 EUR gemäß §3 Nr. 11a EStG an das Ärztliche Personal vor. Der Betrag bezieht sich auf eine Vollkraft. Die Auszahlung muss bis zum 31. März 2022 erfolgen.
Zusätzlich erfahren die Vergütungen der Ärztinnen und Ärzte zum 1. Dezember 2022 eine lineare Tabellensteigerung in Höhe von drei Prozent.
Ebenso wurde im aktuell gültigen Entgelttarifvertrag Nr. 7 aus Klarstellungsgründen der letzte Satz in § 5 Ziff. 3 („Zeitzuschläge werden nicht gezahlt“) gestrichen. Die Verhandlungspartner einigten sich darauf, dass der Manteltarifvertrag Nr. 7 vom 29. Januar 2016 mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende, frühestens aber zum 30. April 2023, gekündigt werden kann.
Aufgrund der Corona- Sonderzahlung, deren Auszahlung steuer- und sozialversicherungsfrei ist, wurde weitergehenden Forderungen des Marburger Bundes nicht entsprochen.





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