


Nachdem das kommunale Berliner Krankenhausunternehmen Vivantes und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi lange um eine Einigung gerungen und sich am 12. Oktober endlich ein Eckpunktepapier zur Vermeidung von Belastung in der Pflege und im Funktionsdienst verständigt hatten, ist jetzt der zugehörige Tarifvertrag „Pro Personal Vivantes" unter Dach und Fach.
Vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Gremien soll der Tarifvertrag am 1. Januar 2022 in Kraft treten und eine Laufzeit von drei Jahren haben.
Dorothea Schmidt, Vivantes Geschäftsführerin für Personalmanagement: „Unser Tarifvertrag hat Vorbildcharakter. Durch seine Regelungen werden künftig Belastungssituationen von Beschäftigten im Pflege- und Funktionsdienst identifiziert, vermieden und beseitigt. Auch unsere Ausbildung wird weiter gefördert und gestärkt. Die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und die daraus hoffentlich resultierenden Attraktivitätseffekte werden wir wissenschaftlich evaluieren und publizieren.“
Besetzungsregelungen definiert
„Pro Personal Vivantes“ regelt künftig konkrete Besetzungen für bettenführende Stationen und unterschiedlichste Funktionsabteilungen. Werden diese Besetzungen unterschritten, erhalten die Beschäftigten sogenannte Vivantes-Freizeitpunkte, die nach einem gestaffelten System in Freizeit oder Entgelt umgewandelt werden können. Wie das System konkret funktioniert, können Sie den Abbildungen 1 und 2 entnehmen.
Ausbildungsqualität soll angehoben werden
Einen weiteren Schwerpunkt legt der Tarifvertrag auf die Förderung der Ausbildung: Er definiert konkrete Maßnahmen zur Steigerung der praktischen Ausbildungsqualität und regelt die Ausstattung aller Auszubildenden mit Notebooks – auch zur privaten Nutzung. Zudem unterbreitet Vivantes bereits im zweiten Ausbildungsjahr allen Auszubildenden ein konkretes Übernahmeangebot und Informationen zu den zahlreichen beruflichen Perspektiven innerhalb von Deutschlands größtem kommunalen Klinikunternehmen.
Weitere Punkte sind:
- bessere Einarbeitung durch Stammpersonal
- duch digitale Dienstpläne (acht Wochen vorab) wird der Praxiseinsatz besser planbar
- Anhebung der Praxisanleitendenquote von 12,5 Prozent (2022) auf 15 Prozent (2023)





Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen