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Wissenschaftsrat65 Millionen Euro sollen für zwei Forschungsbauten nach Köln und Düsseldorf fließen

Der Wissenschaftsrat hat sich für die Förderung von zwei neuen Forschungsbauten in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen. Rund 65 Millionen Euro sollen an die Universität Düsseldorf und das Universitätsklinikum Köln gehen.

Uniklinik Köln
Uniklinik Köln
Das Universitätsklinikum Köln soll 47 Millionen Euro für ein neues Zentrum für Stoffwechselforschung erhalten.

Im Falle einer positiven Entscheidung flössen 47 Millionen nach Köln. Dort soll ein Zentrum für Stoffwechselforschung (ZFS) entstehen. 

„Beide Bauvorhaben betreffen Forschungsfelder, die auch von großer gesellschaftlicher Bedeutung sind. Die Empfehlung des Wissenschaftsrats ist eine Bestätigung für die exzellente Arbeit der Forscherinnen und Forscher – und für die Leistungsfähigkeit des Wissenschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen“, sagte Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Die Forschungsprogrammatik des Zentrums für Stoffwechselforschung (ZFS) erfasst Adipositas und moderates Übergewicht als Ursache von Krankheiten wie Diabetes, Bluthochdruck und Schlaganfall. Darüber hinaus wird Adipositas auch als möglicher Risikofaktor für Krebs und neurodegenerative Erkrankungen untersucht. Ziel ist es, Stoffwechselerkrankungen - und damit auch Folgeerkrankungen - durch die Entwicklung neuer Therapien zu verhindern und zu beheben.

Entscheidung im Juni 2018

Das Projekt hat sich in einem bundesweiten Wettbewerb durchgesetzt. Insgesamt hat der Wissenschaftsrat 13 Forschungsbauten zur Förderung empfohlen. Die Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen ist Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. Förderfähig sind nur Vorhaben, die der überregional bedeutsamen Forschung dienen. Dabei ist zunächst eine Begutachtung der von den Ländern eingereichten Anträge durch den Wissenschaftsrat vorgesehen. Auf dieser Basis entscheidet die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) abschließend über die Aufnahme in die Förderung.  

Die Gelder kommen zu gleichen Teilen vom Bund und vom Land Nordrhein-Westfalen. Die endgültige Entscheidung trifft die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK), die voraussichtlich im Juni 2018 tagt.

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