Der Arzt muss dem Patienten künftig Abschriften von Unterlagen, die er im Zusammenhang mit der Aufklärung und Einwilligung unterzeichnet hat, aushändigen. Am 26. Februar 2013 ist das neue Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. "Für Praxen und Krankenhäuser dürfte der bürokratische Aufwand mit dem Patientenrechtegesetz zunächst deutlich zunehmen", sagt Reinhold Tokar, Geschäftsführer von Thieme Compliance, ein Unternehmen, das Aufklärungssoftware anbietet. Vor jedem Eingriff oder jeder Therapie müssen Ärzte ihre Patienten wie bisher mündlich, für den Patienten verständlich und rechtzeitig aufklären. Dazu gehören insbesondere Diagnosen, Folgen und Risiken der Behandlung, Notwendigkeit, Erfolgsaussichten oder Alternativen. Neu ist, dass dem Patienten Unterlagen, die er im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet, auszuhändigen sind. Der Zeitaufwand in Kliniken und Praxen für die Anfertigung der Kopien wird sich in vielen Fällen erhöhen.
Moderne Software kann Ärzte und Pflegekräfte bei der Aufklärung unterstützen. So können Patient und Arzt mit dem Thieme-Programm künftig elektronisch unterschreiben und in einer kommenden Versionen lässt sich der Aufklärungsbogen direkt am Bildschirm eines mobilen Geräts bearbeiten. "Es gibt keinen Medienbruch, was Zeit spart und die Organisationsabläufe rund um die Aufklärung einfacher und gleichzeitig sicherer gestaltet. Papierunterlagen sind dann nur noch für den Patienten erforderlich", so Tokar.


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