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Einigung von Kirchen und VerdiArbeitskampf an der Grenze des Kirchenrechts

Im Streit um die Bezahlung der 1,3 Millionen Beschäftigten der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände gibt es in Niedersachsen eine bundesweit wegweisende Einigung.

Die Gewerkschaft Verdi und die Diakonie vereinbarten, künftig miteinander Tarifverträge abzuschließen, die an die Stelle rein kircheninterner Entgeltverhandlungen über den sogenannten Dritten Weg treten. Bundesweit ringen die Gewerkschaft und die Kirchen um den Dritten Weg, der keine Gewerkschaftsbeteiligung und kein Streikrecht vorsieht. Verdi möchte bundesweit gewöhnliche Tarifverhandlungen durchsetzen. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die kirchliche Praxis im November 2012 zwar im Grundsatz, mahnte aber eine bessere Beteiligung der Gewerkschaften an. Auch das Streikverbot wurde gelockert.

Die Einigung bedeutet zunächst auf jeden Fall mehr Geld für die 30.000 Diakonie-Beschäftigten in Krankenhäusern und Altenheimen in Niedersachsen. Das Klinikpersonal erhält in drei Schritten 5,5 Prozent mehr, die Altenpfleger 2,5 Prozent.

Was das Vorgehen in Niedersachsen für die Zukunft des Dritten Weges bedeutet, sehen beide Seiten weiter unterschiedlich. Verdi wertete die Tarifpartnerschaft mit der Diakonie am Mittwoch als Ende des Dritten Weges, die Diakonie selber sah sich weiterhin innerhalb der Grenzen des kirchlichen Arbeitsrechts.

Lesen Sie zum Disput um den Dritten Weg auch: Das Privileg der Kirchen wackelt

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