Asklepios stellte für die Harzklinik in Goslar einen unabhängigen Manager ein, der die Klinik zeitweise führen soll. Damit schafft Asklepios eine Voraussetzung, um die Klinik zu verkaufen und Auflagen des Bundeskartellamtes zu erfüllen.
Das Amt hatte Asklepios erlaubt, den Anteil an Rhön-Klinikum auf 10,1 Prozent aufzustocken, was in der Satzung des Unternehmens abweichend vom Aktiengesetz als Sperrminorität festgelegt ist. Damit können wesentliche Entscheidungen bei Rhön-Klinikum nicht mehr ohne die Zustimmung von Asklepios getroffen werden. Um eine marktbeherrschende Stellung im Raum Goslar zu vermeiden, muss Asklepios die Harzklinik und das damit verbundene Medizinische Versorgungszentrum verkaufen. Das ist die Auflage des Kartellamtes.


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