
„Die stetig steigenden Anforderungen, die seitens der Politik und Kostenträger heute an die Krankenhäuser in Deutschland gestellt werden, erfordern starke Bündnisse. Dies gilt umso mehr für uns katholische Krankenhäuser, die ihren Versorgungsauftrag aus dem christlichen Auftrag zum caritativen Dienst an Menschen gestalten. Die mutige Entscheidung des Generalrates, aufgrund der personellen Situation des Ordens und aus Verantwortung für die Zukunftssicherung des Hauses einen neuen Partner zu suchen, verdient höchsten Respekt und Anerkennung“, unterstreicht Dr. Albert-Peter Rethmann, Sprecher der Geschäftsführung der BBT-Gruppe.
Eine zukunftsweisende Entscheidung für das Theresienkrankenhaus Mannheim
Vorausgegangen war ein einjähriger Klärungsprozess, in dem die Ordensgemeinschaft einen neuen Gesellschafter für die Theresienkrankenhaus und St. Hedwig-Klinik GmbH in Mannheim suchte. Im Oktober 2017 wurden die Gespräche mit der BBT-Gruppe weiter konkretisiert und vereinbart, die Konditionen über eine mögliche Zusammenarbeit und Übergabe bis zum Frühjahr 2018 abschließend zu klären.
„Mit unserer Entscheidung, den Gesellschaftsanteil des Ordens an der Theresienkrankenhaus und St. Hedwig-Klinik GmbH in Mannheim auf die Barmherzige Brüder Trier gGmbH zu übertragen, sichern wir die Fortsetzung des 1846 begonnen Ordensauftrages. In der BBT-Gruppe haben wir ein erfahrenes und kompetentes, christliches Unternehmen gefunden, das diese Aufgabe in unserem Sinne zu gestalten weiß“, begründet die Generaloberin der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul, Schwester Birgitta Stritt, die Entscheidung des Generalrates.
Zustimmung des Bundeskartellamtes steht noch aus
Die bestehenden Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse werden von dieser Übergabe nicht berührt. Ebenso werden alle derzeitigen Aktivitäten sowie die baulichen Zielsetzungen weitergeführt. Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Bundeskartellamt ist vorgesehen, die Barmherzige Brüder Trier gGmbH zum 01.07.18 in die Geschäftsführung im Rahmen einer Geschäftsbesorgung einzubinden. Der Übergang der Gesellschafteranteile an den neuen Gesellschafter soll zum 01.01.19 erfolgen. Über die genauen Vertragsinhalte haben die Vertragspartner Stillschweigen vereinbart.





Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen