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Kommunale SubventionBDPK reicht Klage gegen Calw ein

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) hat beim Landgericht Tübingen Klage gegen den Landkreis Calw auf Unterlassung der Subventionen für die Kreiskliniken Calw eingereicht.

Streitig ist die Frage, ob der Landkreis Calw die von der EU-Kommission im sogenannten Almunia-Paket für staatliche Beihilfen festgelegten rechtlichen Anforderungen beachtet hat. Der Landkreis hatte den Kreiskliniken in der Vergangenheit mit Finanzspritzen in Form von Investitionszuschüssen und Ausfallbürgschaften außerhalb der regulären Krankenhausfinanzierung unter die Arme gegriffen. "Vor dem Hintergrund der andauernden Jahresverluste der Gesellschaft beschloss der Kreistag des Landkreiseses Calw am 17.12.2012, zusätzlich auch die Jahresfehlbeträge der Kreiskliniken Calw gGmbH für 2012 in Höhe von ca. 6 Millionen Euro und danach zunächst die bis zum Jahr 2016 erwarteten Defizite in jeweils 7-stelliger Höhe mit Steuergeldern auszugleichen. Diese Verlustübernahmen des Landkreiseses Calw zugunsten der Kreiskliniken Calw GmbH stellen nach Auffassung des BDPK EU-rechtswidrige Beihilfen dar, die von der EU-Kommission genehmigt werden müssen, weil sie den Wettbewerb mit den im Umfeld liegenden privaten und freigemeinnützigen Krankenhäusern erheblich verzerren", heißt es in einer Mitteilung des Verbands. Der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser (IVKK) hat bereits eine scharfe Reaktion angekündigt.

Bublitz: Das ist die falsche Lösung
Der Rückgang der Investitionsförderung durch die Bundesländer bringt immer mehr Kliniken in finanzielle Schwierigkeiten. "Staatliche Beihilfen für defizitäre kommunale Krankenhäuser sind nicht die Lösung. Deshalb ist es dringend nötig, eine kostendeckende Krankenhausfinanzierung gesetzlich zu verankern", fordert Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des BDPK. Die Bundesregierung mache mit dem aktuellen Krankenhausfinanzierungsprogramm einen Anfang. Nun müssten auch die Bundesländer nachlegen. Aktuell betrage die Investitionsförderung der Bundesländer weniger als 4 Prozent der Krankenhausumsätze. 10 Prozent seien aber dringend nötig, erklärt der BDPK.

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