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Uniklinikum MannheimBGH bestätigt Verurteilung von Ex-Klinikchef im Hygieneskandal

Nach dem Hygieneskandal am Mannheimer Uniklinikum ist die Verurteilung des ehemaligen Geschäftsführers zu einer Bewährungsstrafe rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof teilte am 25.10.2021 mit, dass er das Rechtsmittel des Angeklagten per Beschluss verworfen habe.

Ein Richterhammer liegt auf einem Tisch. Hinter im ist verschwommen ein Mann in Richterrobe zu sehen.
Memyjo/stock.adobe.com
Symbolfoto

Nachdem im Herbst 2014 eklatante Hygienemängel am Universitätsklinikum Mannheim zu Tage traten, wurde dem ehemaligen Geschäftsführer ab Feburar 2021 der Prozess gemacht.

Im April verurteilte das Landgericht Mannheim den damals 72-Jährigen dann zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Richter waren überzeugt, dass der Mann als alleiniger Geschäftsführer des Mannheimer Uniklinikums zwischen 2007 und 2014 Medizinprodukte einsetzen ließ, die nicht den Hygienevorschriften entsprachen, um Kosten einzusparen.

Laut Urteil tat er trotz behördlicher Beanstandungen und Beschwerden von Ärzten und Mitarbeitern nicht genug, um die Mängel zu beseitigen. So sei etwa OP-Besteck verwendet worden, das nicht ordnungsgemäß desinfiziert war. Damit habe der Mann allein seit 2011 die Gesundheit von mindestens 50 000 Patientinnen und Patienten gefährdet.

Das Urteil wegen des vorsätzlichen Verstoßes gegen des Medizinproduktegesetzes wurde nun vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigt (Az. 1 StR 335/21). Es ist damit rechtskräftig.

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