Dies geschieht analog zu der im Bundeskinderschutzgesetz vom 1. Januar 2012 vorgeschriebenen Vorgehensweise für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Mit dieser Maßnahme verfolgt die Charité die im Gesetz angestrebte Prävention von Übergriffen auf Patienten. Zudem sollen die Mitarbeiter so vor einem Generalverdacht geschützt werden. Für die Beschäftigten der Charité in sensiblen Bereichen ist es beabsichtigt, ebenfalls erweiterte Führungszeugnisse einzuholen. Auch die Vorstände und Klinikleiter wurden gebeten, sich diesem Vorhaben anzuschließen.
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