"Mit diesem Referentenentwurf wird die Wende bei der Finanzierung der psychiatrischen und psychosomatischen stationären Leistungen vollzogen. Der ursprünglich vorgesehene Weg in eine preisorientierte Vergütung über landeseinheitliche Tagespauschalen wird nicht weiter verfolgt. Im Mittelpunkt muss - im Interesse des Patienten - grundsätzlich der Finanzbedarf des einzelnen Krankenhauses stehen", erklärte Thomas Reumann in einer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG).
Die Leistungen werden gemäß den Eckpunkten der Koalition nach dem Budgetprinzip finanziert. "Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die tatsächlichen Aufwendungen der Krankenhäuser auch in Zukunft die Höhe des Budgets und der Vergütung maßgeblich bestimmen. Das ist angesichts der Besonderheit der psychiatrischen Erkrankungen und des hohen Personalkostenanteils von großer Bedeutung", so Reumann weiter.
Personalausstattung muss berücksichtigt werden
Wichtig sei, dass Besonderheiten der regionalen Versorgungsaufträge und die für die Sicherstellung erforderliche Personalausstattung sachgerecht berücksichtigt würden. Die Krankenhäuser begrüßten deshalb, dass der Referentenentwurf ausdrücklich vorsieht, dass die Zahl der benötigten Arbeitskräfte mit entsprechenden Refinanzierungsregelungen besser abgesichert werden soll. "Dies schlägt sich in den konkreten Formulierungen aber noch nicht ausreichend nieder", kritisierte Reumann.
"Die Krankenhäuser sind bereit, ihre Budgets und ihre Entgelte mit dem neu vorgesehenen Krankenhausvergleich rückzuspiegeln." Der Vergleich solle aber als eine Orientierungsgröße gesehen werden, die Anpassungen in beiden Richtungen, also nach oben und unten, ermögliche. In dem Vergleich müssten sämtliche Kosten, einschließlich Personalausstattungsvorgaben einbezogen werden. Der Entgeltkatalog habe aus Sicht der Krankenhäuser vor allem Transparenzfunktion. "Allerdings sehen die Krankenhäuser noch systematischen Überarbeitungsbedarf in Richtung Entschlackung", machte Reumann deutlich. Positiv sieht er, dass künftig notwendige personelle Ausstattungen in vollem Umfang in der Kalkulation berücksichtigen werden sollen.
Reumann befürchtet mehr Bürokratie
Der Referentenentwurf enthalte für die ambulanten psychiatrischen und psychosomatischen Leistungen der Krankenhäuser zwar sinnvolle Weiterentwicklungen. Wie zum Beispiel die Möglichkeit, grundsätzlich stationär behandlungsbedürftige Patienten im häuslichen Umfeld weiter zu behandeln. Auch würden die Leistungen der psychosomatischen Institutsambulanzen auf eine besser abgesicherte Grundlage gestellt. Doch der DKG-Präsident sieht die Gefahr, dass zu viel Bürokratie auf die Krankenhäuser zukommt. Kritisch beurteilt er die erweiterten MDK-Prüfungen sowie Dokumentations- und statistische Berichtspflichten, die auch mit diesem Gesetzentwurf den Krankenhäusern zusätzlich auferlegt werden.
Datum 1. Januar 2017 nicht zu halten
Vor dem Hintergrund der Neuausrichtung des Entgeltkataloges und im Hinblick auf die nur noch wenige Monate dauernde verbleibende Vorbereitungszeit sei die Anwendung des neuen Systems zum 1. Januar 2017 eine nicht zielführende Vorgabe. Hier sei eine Verlängerung erforderlich.


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