
Der Bundesverband Managed Care (BMC) hat ein Konzept für Integrierte Primärversorgungszentren vorgelegt. Sie stellen eine Weiterentwicklung der Gesundheitskioske dar. „Mit den Gesundheitskiosken soll ein erster Schritt getan werden, um den Zugang zur Gesundheitsversorgung in sozial benachteiligten Regionen zu adressieren. Um eine wohnortnahe Versorgung in Deutschland sicherzustellen, benötigen wir aber weitergedachte Strukturen, die auf einer nichtärztlichen medizinischen Grundversorgung fußen“, so Prof. Dr. Lutz Hager, Vorstandsvorsitzender des BMC.
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung beinhaltet auch Passagen zu einer künftigen Ausrichtung der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung. Unter anderem soll die wohnortnahe Versorgung gestärkt werden. Vorgesehen sind dafür multiprofessionelle, integrierte Gesundheits- und Notfallzentren, aber auch Community Health Nurses. „Wir wollen einen konkreten Vorschlag machen, wie man die Ansätze aus dem Koalitionsvertrag miteinander verknüpfen kann“, sagte Franz Knieps vom BKK-Dachverband beim BMC-Webgespräch. Bereits existierende Versorgungsstrukturen sollen sie aber nicht ersetzen, sondern ergänzen, betonte Hager.
Multiprofessionelle Teams
Die momentane Versorgungswirklichkeit zeigt, dass die hausärztliche Versorgung in einzelnen und vor allem ländlichen Regionen Deutschlands nicht mehr flächendeckend sichergestellt werden kann. Die Primärversorgung der Zukunft orientiert sich an der Kernidee, in Zentren beziehungsweise Netzwerken mit multiprofessionellen Teams gemeinsam Patienten zu behandeln. „Die Berufsgruppen müssen auf Augenhöhe miteinander interagieren“, erläuterte Knieps. Diese Konzepte gibt es bereits in anderen Ländern, beispielsweise in Finnland, Schweden oder Kanada. Sie orientieren sich am spezifischen Bedarf der Menschen vor Ort und integrieren verschiedene Dienste der Gesundheits- und Sozialversorgung.
Die vom BMC vorgestellten „Integrierten Primärversorgungszentren“ (IPVZ) bündeln die Versorgungsleistungen des SGB V mit Prävention, Reha und Pflege an einem Ort, um damit ein ganzheitliches, sozialgesetzbuchübergreifendes Leistungsangebot für die Gesundheit der Bevölkerung zu schaffen. Bislang fehlte für solche Modelle die institutionelle Verankerung. „Es sind viele Fäden da, aber die sind nicht zusammengeknüpft“, so Knieps. Das war die Lücke, die den Autoren des Impulspapiers aufgefallen ist und diskutiert wurde. In dem Papier wurden die Eckpunkte „Auftrag und Aufgaben“, „Organisationsform“ und „Qualitätsorientierung und Finanzierung“ definiert.
Community Health Nurses und Kooperationspraxen
So sollen IPVZ als erste Kontaktstelle für nichtärztliche Leistungen der Erst-, Grund- und Routineversorgung fungieren und könnten insbesondere in Regionen mit einem Versorgungsmangel ohne einen Arztsitz über Community Health Nurses betrieben werden, heißt es in dem Impulspapier. Dafür bedarf es jedoch weiterführender Regelungen zur Heilkundeübertragung. Laut Hager sei es für die Koalition ein Aufgabenfeld, das Berufsfeld der Community Health Nurses zu bestimmten und Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten auszuweiten. Die Zentren sollen dabei jedoch Andockstellen für die ärztliche Versorgung im Rahmen der Befundung und Diagnose sicherstellen, etwa über telemedizinische bzw. telekonsiliarische Angebote oder in Form von Kooperationspraxen. Auch weitere Angebote aus den Bereichen Prävention, Rehabilitation und Pflege sind in dem Konzept vorgesehen. Die IPVZ sollten „grundsätzlich für alle Berufsgruppen offen sein, die an der Primärversorgung teilnehmen“, schreiben die Autoren. Das gelte beispielsweise auch für Ergotherapeuten, Logopäden, Ernährungsberater usw.
„Die kommunale Verankerung ist ganz wesentlich. Der ganze Ansatz bettet sich in ein größeres Spektrum einer regional gestalteten Gesundheitsversorgung“, betonte Hager, „die IPVZ sollten da entstehen, wo kommunale Akteure das wollen und wo der Bedarf da ist.“ Es sollten daher Indikatoren der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität entwickelt und entsprechende Daten generiert werden, sodass ein bedarfsgerechtes Management der Angebote erfolgen könne, heißt es weiter in dem Papier. Die daraus abgeleiteten Ziele könnten im Rahmen einer regionalen Strategie auch mit erfolgsbezogenen Elementen der Vergütung verbunden werden. Abhängig vom Leistungsspektrum sei eine gemischte Finanzierung denkbar, die sich aus Mitteln der Kranken- und Pflegeversicherung, aus kommunalen Mitteln der Daseinsvorsorge sowie Steuermitteln und privat finanzierten Aufwendungen speist.





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