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Rückkehr in LandesdienstErste Klage von UKGM-Mitarbeiter

Ein Arbeitsgericht hat über die erste Klage eines Mitarbeiters des privatisierten Uniklinikums Gießen-Marburg verhandelt, der in den Landesdienst zurückkehren will.

Das Land Hessen hatte das mit der Begründung abgelehnt, er gehöre nicht zum Kreis der Berechtigten. Beim Gütetermin am Freitag vor dem Arbeitsgericht in Gießen konnten sich beide Seiten nicht einigen. Sie werden sich deshalb Mitte Juni erneut vor dem Richter treffen. Nach Angaben des Gerichts hat der Fall eine grundsätzliche Bedeutung.

In den kommenden Wochen sollen weitere Klagen von Rückkehrwilligen verhandelt werden, aber zu unterschiedlichen Themen. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat ein bestimmter Teil der Klinikmitarbeiter das Recht, zurück zum Land zu wechseln.

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