Das Land Hessen hatte das mit der Begründung abgelehnt, er gehöre nicht zum Kreis der Berechtigten. Beim Gütetermin am Freitag vor dem Arbeitsgericht in Gießen konnten sich beide Seiten nicht einigen. Sie werden sich deshalb Mitte Juni erneut vor dem Richter treffen. Nach Angaben des Gerichts hat der Fall eine grundsätzliche Bedeutung.
In den kommenden Wochen sollen weitere Klagen von Rückkehrwilligen verhandelt werden, aber zu unterschiedlichen Themen. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat ein bestimmter Teil der Klinikmitarbeiter das Recht, zurück zum Land zu wechseln.


Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen