
Grund sei eine von Sohn beantragte einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, sagte die Aufsichtsratsvorsitzende Simone Schwanitz bei der Absage der Pressekonferenz am Dienstag: «Mit dieser Anordnung wird es dem Universitätsklinikum vorläufig untersagt, sich zu wesentlichen Ergebnissen der Sachverhaltsaufklärung der unabhängigen Kommission zu äußern, soweit sie die Person von Herrn Prof. Sohn betreffen und das gegen ihn geführte Disziplinarverfahren.»
Das Uniklinikum prüfe jetzt, welche rechtlichen Mittel eingelegt werden können. Das Gericht teilte zur Begründung mit, dass vor dem Hintergrund des gegen Sohn eingeleiteten Disziplinarverfahrens noch offen sei, ob die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zutreffen. «Ungesicherte Vorwürfe gravierender Art dürften aber nicht vom Antragsgegner in die Öffentlichkeit getragen werden.»
Sohn hatte im Februar einen Bluttest zur Erkennung von Brustkrebs vorgestellt - zu früh und entgegen zahlreicher Bedenken etwa bezüglich der Zuverlässigkeit des Tests, wie sich herausstellte.





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