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AbrechnungsbetrugHamburger Herzspezialist Kuck zu Gefängnisstrafe verurteilt

Professor Karl-Heinz Kuck, Chefarzt der Asklepios Klinik St. Georg in Hamburg, ist vom Hamburger Landgericht zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt ist. Das berichtet das „Hamburger Abendblatt“.

Außerdem muss der renommierte Mediziner 100.000 Euro Strafe zahlen. Kuck habe die Geldstrafe akzeptiert, sagte er dem Abendblatt. Der 64-Jährige hat laut Urteil im Rahmen der "privaten Ermächtigung" Leistungen als persönliche abgerechnet, die er nicht selbst erbracht hat. Kuck könnte nun theoretisch sogar seine Approbation verlieren, schreibt das Blatt. Die Hamburger Gesundheitsbehörde prüfe das Urteil, heißt es in dem Bericht.

Der Herzexperte sagte dem Abendblatt: "Mein Fehler war es, dass diese speziellen von der Kassenärztlichen Vereinigung beanstandeten Behandlungen ausschließlich von mir persönlich hätten werden müssen. Ich hätte mich hier nicht vertreten lassen dürfen, das war mir nicht bewusst."

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