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Rhön-Klage gescheitertHSK-Betriebsratsvorsitzende bleibt im Amt

Christina Köhn, Betriebsratsvorsitzende der HSK Service, darf nicht gekündigt werden. Das Tochterunternehmen der Horst-Schmidt-Kliniken (HSK) ist für die Küche und die Reinigung zuständig. Einen Antrag der Geschäftsführung der kommunalen Klinik, an der die Rhön-Kliniken AG beteiligt ist, hat das Arbeitsgericht abgelehnt.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi sprach nach diesem Urteil von einer "peinlichen Niederlage" für die von der Rhön Klinikum AG bestellte HSK-Geschäftsführung, berichtet das "Wiesbadener Tagblatt". In der HSK Service rumort es seit Monaten, weil immer mehr Leiharbeiter eingestellt werden.

Darüber hinaus hatte die Betriebsratsvorsitzende in einer Betriebsversammlung angeprangert, Service-Beschäftigte müssten noch nach dem Ausstechen weiter arbeiten, berichtet die Zeitung weiter. Diese Schilderung, die in Form einer Pressemitteilung öffentlich gemacht worden war, könnte als Straftat gewertet werden. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat kürzlich ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Rhön Klinikum AG wegen ähnlicher Vorwürfe angeklagt. Ulrich Volk, Anwalt der HSK Service, wirft Christina Köhn vor, in der Betriebsversammlung die Unwahrheit gesagt zu haben. Die Geschäftsführung habe 95 Prozent der Mitarbeiter befragt, keiner habe die von Köhn formulierten Vorwürfe bestätigt.

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