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Rhön-Helios-DealKartellamt gibt grünes Licht für Verkauf

Das Bundeskartellamt hat den Kauf von 40 Kliniken und 13 medizinischen Versorgungszentren der Rhön-Klinikum AG durch Helios genehmigt.

Die zum Fresenius-Konzern gehörenden Helios Kliniken dürfen 40 Kliniken und 13 medizinische Versorgungszentren (MVZ) der Rhön-Klinikum AG übernehmen. Ursprunglich wollte Helios 43 Kliniken und 15 MVZ kaufen, doch das Kartellamt äußerte Bedenken hinsichtlicht der regionalen Krankenhausmärkte in Cuxhaven, Schwerin, Gotha und Borna/Zwenkau bei Leipzig. Helios verzichtete daraufhin auf eine Übernahme der Rhön-Häuser in Cuxhaven, Boizenburg und Waltershausen-Friedrichroda sowie die in den Gebieten tätigen medizinischen Versorgungszentren. Im Gebiet Borna/Zwenkau veräußerte Helios noch im Laufe des Verfahrens das führende Krankenhaus, die Helios Kliniken Leipziger Land mit Standorten in Borna und Zwenkau, an einen Dritten.

Klinikeinkäufer haben genügend Alternativen zu Fresenius
Da Fresenius auch ein führender Hersteller von Medizinprodukten ist, prüfte das Amt auch den wachsenden Einfluss des Konzerns auf den Klinikmarkt. "Im Gegensatz zu der Analyse der Märkte aus Patientensicht, ist hier keine regionale Marktabgrenzung vorzunehmen, da die Krankenhausträger die Medizinprodukte mindestens bundesweit einkaufen. Auf diesen Märkten haben die beteiligten Krankenhauskonzerne trotz der fortschreitenden Konsolidierung in der Branche nach wie vor relativ geringe Marktanteile, so dass auch in dieser Hinsicht keine durchgreifenden Bedenken gegen die Übernahme bestanden.", resümiert Bundeskartellamtschef Andreas Mundt. Unbedenklich sei der Verkauf auch in Hinblick auf die Nachfrage von anderen Krankenhäusern nach Fresenius-Produkten. Es gebe genügend Alternativen im Markt, erklärt das Amt. Zudem fehlt ein Anreiz für Fresenius zu einer Abschottung, weil ein solches Verhalten aufgrund der zu erwartenden Umsatzeinbußen nicht profitabel erscheint.

Geplantes Netzwerk der Klinikkonzerne wurde nicht geprüft
Das Kartellamt befasste sich auch mit der Marktposition von Helios gegenüber den Krankenkassen, kam aber zu dem Ergebnis, dass keine Wettbewerbsbehinderung vorliegt. Das Vorhaben von Helios, eine Netzwerkvereinbarung mit Rhön und weiteren Krankenhausträgern abzuschließen, prüfte das Kartellamt dagegen nicht. Lesen Sie dazu auch: Münch schreibt sein erstes Buch.

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