
Das Bundeskartellamt hat der Fusion von Katharinen-Hospital und EK Unna vorbehaltlos zugestimmt. Damit ist der Weg für die Unterzeichnung des Konsortialvertrages, der eine Verbindlichkeit für die wichtigsten nun folgenden gemeinsamen Schritte darstellt, durch die Aufsichtsgremien der beiden Häuser frei. Im Sommer kann der neue Gesellschaftsvertrag unterschrieben werden, so dass das neue Christliche Klinikum Unna (CKU) spätestens zum 1. August seine Arbeit aufnehmen wird. Formal wird der Zusammenschluss von Katharinen-Hospital und EK Unna im Übrigen rückwirkend zum 1. Januar 2020 wirksam.
Insgesamt ist die Nachricht aus dem Kartellamt eine der entscheidenden auf dem gemeinsamen Weg der beiden Unnaer Krankenhäuser. Dieser hatte insgesamt vor Jahren mit ersten Gesprächen sowie der späteren Bekanntgabe der Fusionspläne im November 2018 begonnen. Nach den vielen vorbereitenden Arbeiten stimmt die jetzt erfolgte, zwingend notwendige Freigabe durch das Bundeskartellamt sehr positiv.
Die weitere Umsetzung der nun anstehenden Fusionsschritte würden die beiden Krankenhäuser jetzt sukzessiv verfolgen. Für die insgesamt rund 1900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Krankenhäuser werde bei der Fusion der soziale Besitzstand gesichert sein. Gleichwohl gilt die Haupt-Aufmerksamkeit nun der dringlichen Lage durch Covid-19. Hier würden alle Vorbereitungen in beiden Häusern getroffen, um die beste Patientenversorgung zu ermöglichen.





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