Zwei anonyme Strafanzeigen gegen die ehemaligen Vorstände der Unikinik waren vor einigen Monaten bei der Staatsanwaltschaft Ulm eingegangen. Die darin erhobenen Vorwürfe: Der ehemalige Klinikvorstand um den Leitenden Ärztlichen Direktor Reinhard Marre und den Kaufmännischen Direktor Rainer Schoppik, der mittlerweile am Hamburger UKE angeheuert hat, habe im Zusammenhang mit dem Chirurgie-Neubau öffentliche Gelder veruntreut.
Die Uni war bei dem 240-Millionen-Euro-Projekt als Bauherr aufgetreten und hatte ihn zur Hälfte selbst, zur anderen Hälfte vorfinanziert. In der Folgezeit war das Klinikum tief ins Minus gerutscht, nicht nur, aber auch wegen des Chirurgie- und mehrerer anderer Bauprojekte gab es temporär sogar Liquiditätsprobleme. Der neue kaufmännische Direktor Rüdiger Strehl hatte seinen Vorgänger Schoppik und Marre scharf kritisiert. "Zwischen 2007 und 2013 ist der Überblick verloren gegangen", so Strehl. Nach aktuellem Kenntnisstand summieren sich die Schulden der Klinik auf 40 Millionen Euro.
Die Staatsanwaltschaft Ulm hat anhand der Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofs Baden-Württemberg und einer hierzu ergangenen Stellungnahme des Universitätsklinikums überprüft, ob sich hinreichende Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten ergeben und deshalb ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Dies ist nicht der Fall. Begründung: Der Tatbestand der Untreue (§ 266 StGB) setzt voraus, dass vorsätzlich Vermögensbetreuungspflichten missbraucht oder verletzt werden und dadurch dem zu betreuenden Vermögen ein Vermögensnachteil zugefügt wird. Im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Bauherrenfunktion des Großprojekts „Neue Chirurgie” hatten die Verantwortlichen des Universitätsklinikums Ulm einen erheblichen Ermessens- und Beurteilungsspielraum. Eine untreuerelevante Verletzung von Vermögensbetreuungspflichten kann erst dann angenommen werden, wenn Maßnahmen und Entscheidungen getroffen werden, die unvertretbar und mit den Grundsätzen des vernünftigen Wirtschaftens nicht mehr vereinbar sind.


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