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Sachsen-AnhaltKlage gegen Havelberger-Klinikschließung unzulässig

Im September 2020 schloss das KMG Klinikum Havelberg. Daraufhin versuchte ein ortsansässiger Verein, die regionale Grundversorgung für die Havelberger vordem Oberlandesgericht einzuklagen – ohne Erfolg.

Justizia
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Symbolfoto

Die Klage des Vereins zur Förderung der medizinischen Grundversorgung in Havelberg bleibt endgültig erfolglos. Der Verein war gerichtlich gegen die 2020 vollzogene Krankenhausschließung in Havelberg im Landkreis Stendal vorgegangen. Ziel war es, den Landkreis Stendal zur Bereitstellung einer medizinischen Grundversorgung für die gut 6000 Einwohner zu zwingen. Dem Vorhaben erteilte das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt am 27. April eine Absage.

Dem privaten Verein und auch dem Vereinsvorsitzenden fehle, so das Gericht, die Klagebefugnis. Weder die Krankenhausgesetze des Bundes noch die des Landes würden Privatpersonen diese Rechtsansprüche einräumen. Die Krankenhausplanung und damit die Versorgung an bestimmten Standorten wäre allein Sache des Landes Sachsen-Anhalt.

Das Verwaltungsgericht in Magdeburg hatte die Klage bereits vor etwa einem Jahr abgewiesen. Im nun ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichts vom 24. April wird des weiteren keine Berufung zugelassen. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.

Hintergrund

Das KMG Klinikum Havelberg hat zum 1. September 2020seinen Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt. Das private Krankenhaus mit 37 Betten konnte schon länger keine Vollbelegung mehr erreichen.

Seit April 2021 befindet sich in den Räumlichkeiten des ehemaligen Krankenhauses ein Seniorenheim. Mit der Schließung des einzigen Klinikums in Havelberg liegen die nächsten Krankenhäuser nun in Bad Wilsnack und Seehausen (Altmark).

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