
Das Krankenhaus im Schwalm-Eder-Kreis erstattete gegen den mutmaßlichen Hochstapler Anzeige. Der Mann war wegen ähnlicher Vergehen vor der Tat zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig, er war gegen Auflagen auf freiem Fuß. Zuvor hatte die „Hessische/Niedersächsische Allgemeine” (HNA) berichtet.
Es war nicht der erste Versuch
Der 38-Jährige hatte sich laut Klinik mit gefälschten Unterlagen beworben, nachdem er aus einer Untersuchungshaft entlassen worden war. Das kleine Krankenhaus wusste davon nichts und stellte den Mann für Bereitschaftsdienste im Sommer als Aushilfe an. Nach drei bis vier Diensten sei der Mann aufgefallen. Er habe standardisierte Verfahren bei der Bluttransfusion nicht eingehalten. Eine Krankenpflegerin schöpfte Verdacht. „Er ist an den Schwestern gescheitert”, sagte Claus: „Es ist der Vorteil von kleinen Kliniken, dass man dort noch miteinander spricht.”
Laut Staatsanwaltschaft Kassel sitzt der Mann wieder in Untersuchungshaft. Es sei nicht sein erster Versuch gewesen, Arzt zu sein. Er hatte sich zuvor bei mehreren Kliniken beworben und war zur Probe angestellt worden. Auch dort flog er auf. Deshalb und wegen weiterer Vergehen war er zuletzt zu der Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden.
Weil er sich gegen das Urteil wehrt, ist es weiter nicht rechtskräftig. Nun liegt ein zweiter Haftbefehl wegen Urkundenfälschung und Betrugs vor. Im Untersuchungshaft sitze der Mann noch wegen des ersten Haftbefehls, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.





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