Die Krankenhäuser müssen unter anderem differenziertere Angaben zu den beschäftigten Hygienefachkräften machen. Infektionen, die sich Patienten im Krankenhaus holen, sind ein großes Risiko. Die Berichte mit Angaben zu Behandlungserfolgen und -problemen müssen künftig jährlich statt alle zwei Jahre vorgelegt werden. Alle Standorte eines Krankenhauses werden einbezogen.
"Das Prozedere für die Krankenhäuser wurde zugleich im Rahmen der Möglichkeiten entbürokratisiert", sagte Regina Klakow-Franck, die als unparteiisches Mitglied im G-BA weder der Seite der Kassen noch der Ärzte und Kliniken angehört. Fristen und Übermittlungsarten der Berichte wurden dafür geändert. Die Krankenhäuser sind seit 2005 verpflichtet, regelmäßig Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Krankenkassen können die Daten auswerten und für ihre Versicherten Empfehlungen aussprechen.


Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen